• Tarifrunde Infrastrukturgesellschaft

Fernstraßen-Bundesamt und Infrastrukturgesellschaft Autobahnen

dbb: Eingruppierung der Beschäftigten muss zügig geregelt werden

Vor dem Start der Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des künftigen Fernstraßen-Bundesamts sowie der zu errichtenden bundeseigenen Infrastrukturgesellschaft Autobahnen hat die dbb Bundestarifkommission (BTK) auf schnelle Lösungen gedrängt. Bei einem Treffen mit Vertretern der Bundesministerien des Innern, für Verkehr sowie für Finanzen am 16. März 2018 im dbb forum Berlin wurden dazu zentrale Themen wie die Eingruppierung der betroffenen Beschäftigten, die Personalüberleitung sowie Arbeitszeit- und Zuschlagsregelungen erörtert.

Forderungen

Für den dbb drängen Fachvorstand Tarifpolitik Volker Geyer, Hermann-Josef Siebigteroth und Andreas Hemsing aus der BTK-Geschäftsführung den Bund, zeitnahe Zusagen und Regelungen in gleich mehreren tarifvertraglichen Zusammenhängen zu vereinbaren. Bedarf für neue Regelungen besteht insbesondere in der Eingruppierung, da es in der Entgeltordnung des Bundes zum TVöD an spezifischen Merkmalen für die Berufsgruppen im Straßenbau und Straßenbetriebsdienst fehlt. Weitere Forderungen der Gewerkschaften beruhen auf organisatorischen Fragestellungen, wie zum Beispiel die Zeitabläufe bis zur Errichtung der bundeseigenen Infrastrukturgesellschaft Autobahnen und ihrer möglichen Tochtergesellschaften oder Niederlassungen. Hierzu stellt der Gesetzgeber knapp bemessene zeitliche Vorgaben auf. Es werden zwar umfassende Garantien der Interessen der bisherigen Landesbeschäftigten abgegeben, jedoch sind diese bislang lediglich in einer Leitlinie im Fernstraßen-Überleitungsgesetz aufgeführt. Sie müssen deshalb zwingend durch die Tarifpartner ausgestaltet werden.

Landesbeschäftigte: Wechselbereitschaft muss erklärt werden

Der dbb verlangt für die Tarifbeschäftigten im Straßenbau und Straßenbetriebsdienst der Länder, also insbesondere für die Bereiche Planung, Bau, Betrieb und Erhaltung von Bundesautobahnen, ein Höchstmaß an Schutz ihrer Interessen. Der Gesetzgeber sieht vor, dass die Länder bis spätestens zum 1. Januar 2019 die Bereitschaft dieser Beschäftigten zum Wechsel individuell erfragen und dem Bund außerdem einen Verwendungsvorschlag machen. Der dbb hat klargestellt, dass die Erklärung zur Wechselbereitschaft zum Anfang des kommenden Jahres keine Festlegung für den späteren Übergangszeitpunkt sein darf. Konkret fordern die Gewerkschaften den Abschluss eines Tarifvertrags mit dem Bund. Die Erklärung der Wechselbereitschaft vom Land auf den Bund darf in keinem Fall die Möglichkeit ausschließen, dem Übergang auf den Bund gemäß § 613a BGB zu widersprechen.

Weiteres Verfahren

Zum Thema der Eingruppierung wird bis Anfang Mai 2018 eine gemeinsame Arbeitsgruppe die Arbeit aufnehmen. Dieses Gremium überprüft die im Länderbereich geltenden Tätigkeitmerkmale und Eingruppierungsregelungen. Hier fordert der dbb, den geänderten beziehungsweise gewachsenen Anforderungen an die Tätigkeiten im Straßenbau und Straßenbetriebsdienst Rechnung zu tragen. Aber auch zu den Themen Überleitung, Arbeitszeit und Zuschläge müssen Arbeitsgruppen eingerichtet werden.

Bund unter Druck

Wegen der Vorgaben des Gesetzgebers steht nur ein begrenztes Zeitfenster zur Verfügung. Die Landesbeschäftigten genauso wie ihre Arbeitgeber, Tarifgemeinschaft deutscher Länder und das Land Hessen, erwarten die notwendigen Klärungen und Entscheidungen des Bundes, auf den die Bundesautobahnen bis zum 1. Januar 2021 übergehen. Das bedeutet vor allem für den Bund Handlungs- und Erklärungsdruck. Der Bund muss dringend seine Hausaufgaben machen!

 

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