dbb: Geplante Änderung der Bundesbeihilfeverordnung hat Vorbildcharakter

Der dbb beamtenbund und tarifunion hat im Beteiligungsgesprächs mit dem Bundesinnenministerium am 28. Juni 2018 den Entwurf einer achten Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung begrüßt.  Diese diene entscheidend der Stärkung und Weiterentwicklung des eigenständigen beamtenrechtlichen Sicherungssystems und habe Vorbildcharakter für Weiterentwicklungen auch der Beihilfe in den Ländern, erklärte der Sprecher der Bundesbeamtengewerkschaften, Dieter Dewes, gegenüber dem BMI.

„Die Änderungsverordnung beinhaltet eine Vielzahl von positiven Weiterentwicklungen und auch Übertragung von aktuellen Leistungsveränderungen aus dem Bereich der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Das betrifft insbesondere das zweite Heil- und Hilfsmittelgesetz (HHVG) sowie die Änderungen der Psychotherapie-Richtlinie. Auch werden notwendige Umsetzungen beihilferechtlicher Rechtsprechungen vorgenommen. Beispielsweise steigen bei den Heilmitteln die Erstattungssätze der Anlage 9 zur BBhV in einer ersten Stufe mit dem Inkrafttreten um ca. 20 % an und nochmals um weitere 10 % zum 1. Januar 2019“, so Dewes.

Von besonderer hervorgehobener Bedeutung sei auch die Schaffung einer Rechtsgrundlage zur Direktabrechnung zwischen Festsetzungsstellen und Krankenhäusern, die eine deutliche Entlastung für die Beamten und Versorgungsempfängern mit sich bringen werde. Die 8. Änderungsverordnung soll am Tag nach Verkündung in Kraft treten.

 

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