Bachelor und Master im öffentlichen Dienst

dbb jugend fordert „Bologna mit Augenmaß“

Mit Blick auf die Diskussion über die laufbahnrechtliche Einordnung der im Zuge der Bologna-Reform eingeführten neuen Hochschulabschlüsse Bachelor und Master fordert die dbb jugend ein „besonderes Augenmaß für den öffentlichen Dienst“.

„Wir müssen die Einordnung von Bachelor und Master im Laufbahnrecht der Beamtinnen und Beamten mit einem besonderen Augenmaß für die systembedingten Besonderheiten des öffentlichen Dienst betrachten“, sagte die dbb jugend-Vorsitzende Sandra Kothe in Berlin als Entgegnung auf die zunehmend lauter werdende Kritik insbesondere von Bachelor-Absolventen an der bisherigen Regelung, dass für den Zugang zur höchsten Beamtenlaufbahn ein Masterabschluss erforderlich ist. „Entscheidend ist das aus unserer Sicht unabdingbare Leistungsprinzip des Beamtenrechts: Der hierarchische Aufbau des öffentlichen Dienstes weist dem höheren Dienst besondere fachliche und herausgehobene Führungsaufgaben zu, ohne die eine funktionierende öffentliche Verwaltung nicht denkbar ist.“ Hierfür bedürfe es zweifellos einer herausragenden Qualifikation, so Kothe, „und die sehen wir aktuell nur im Master oder einem gleichwertigen anderen Hochschulabschluss wie Magister, Diplom oder Staatsexamen verwirklicht“.

Gleichwohl, so Kothe, dürfe der öffentliche Dienst vor dem Hintergrund der demografischen Herausforderungen und dem absehbaren Nachwuchskräftemangel nicht in hergebrachten Laufbahnstrukturen verharren, zumal der Bachelor zumindest politisch als vollwertiger akademischer Abschluss deklariert sei. „Insofern wären Ansätze für eine konzeptionelle Weiterentwicklung des Laufbahnrechts durchaus zu begrüßen“, sagte die dbb jugend-Chefin. „So könnten wir die unterschiedliche Behandlung von Master- und Bachelorabschlüssen beibehalten, aber gleichzeitig die Flexibilisierungspotenziale, die das Laufbahnrecht schon jetzt bietet, stärker ausschöpfen. So sollten die Dienstherren den Bachelor-Absolventen deutlich mehr institutionalisierte Weiterbildungsmöglichkeiten innerhalb des Dienstes schaffen, um einen Master zu machen oder zusätzliche Qualifikationen und Kompetenzen zu erwerben und sich so die Zugangsvoraussetzung für den höheren Dienst zu erarbeiten.“

 

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