dbb sachsen-anhalt will an Beihilfe festhalten

Der dbb sachsen-anhalt hat sich am 26. September 2017 gegen einen Antrag der Fraktion der Linken gewendet, für die Landesbeamten eine Wahlmöglichkeit bei der Absicherung von Krankheitskosten nach dem „Hamburger Modell“ einzuführen. Die Beihilfe sei ein leistungsfähiges und kostengünstiges Kostenerstattungsprinzip und gehören zudem neben der Besoldung und

Versorgung zum Gesamtpaket der grundgesetzlich geschützten Alimentation durch ihren Dienstherrn.

Ginge es nach den Linken, sollen sich Beamtinnen und Beamte des Landes künftig ohne finanzielle Nachteile für eine gesetzliche Krankenversicherung entscheiden können. Statt individueller Beihilfe solle das Land auf Wunsch daher den hälftigen Beitrag zu einer gesetzlichen Krankenversicherung zahlen. „Die Linken wollen das bewährte System der Beihilfe zerschlagen. Das geforderte Wahlrecht beinhaltet den Einstieg in den Ausstieg aus einem mehrgliedrigen Gesundheitssystem. Es treibt die Kosten für die Beamten in die Höhe, weil der Zugang zur Privaten Krankenversicherung durch die Wahlfreiheit beschränkt wird. Von der Wahlfreiheit ist es dann nur noch ein kleiner Schritt zur flächendeckenden Zwangsversicherung in Form einer Bürgerversicherung“, sagte der dbb Landesvorsitzende Wolfgang Ladebeck.

 

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