Trotz Vorbehalten gegen einzelne Regelungen:
dbb unterstützt Reform der Vorschriften für Dienst zu wechselnden Zeiten
Der dbb Fachvorstand Beamtenpolitik Hans-Ulrich Benra hat den Verordnungs-Entwurf zur Änderung von Vorschriften für Dienst zu wechselnden Zeiten begrüßt. Benra sagte am 16. Mai 2013 nach einem Beteiligungsgespräch im Bundesinnenministerium: „Der vorgelegte Entwurf ist im Wesentlichen zu begrüßen, da er vielfach unsere Forderungen nach Verbesserungen im Bereich der Erschwerniszulagen-, Erholungsurlaubs- und der Arbeitszeitverordnung aufgreift. Hervorzuheben ist die beabsichtigte Ausrichtung an den tatsächlichen Belastungen, da damit den Beeinträchtigungen durch den Wechsel des Biorhythmus, aber auch durch die Anzahl der geleisteten Nachtdienststunden Rechnung getragen wird.“
Ausdrücklich positiv bewertete Benra zudem, dass die dbb-Forderung nach Streichung der in der Erschwerniszulagen-Verordnung enthaltenen Konkurrenzregelung entsprochen wurde. Damit entfällt die 25-prozentige Kürzung der Erschwerniszulage unter anderem für Zulage-Empfänger bei der Polizei. Kritisch sei jedoch etwa der Wegfall der sogenannten „kleinen Schichtzulage“ und die Kappung auf 135 übertragbare Nachtdienststunden, da durch Letztere verbleibende Spitzen ohne jeden Ausgleich verfallen.
Die wesentlichen Neuerungen im Überblick:
- Einbeziehung flexibler Schichtdienste und vergleichbar belastender Dienste,
- Ausrichtung des Ausgleichs an der tatsächlichen Belastung (Zahl der Nachtdienststunden, Wechsel entgegen dem Biorhythmus),
- Neustrukturierung der Erschwerniszulagen und Erhöhung der maximalen Zulagenbeträge,
- Gewährung der vollen Zulagen auch an Beamte auf Widerruf,
- Neustrukturierung und Erhöhung des Zusatzurlaubs von 4 auf maximal 6 Tage pro Jahr,
- Einführung eines weiteren zusätzlichen Urlaubstags für ältere Beamte und
- Berücksichtigung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts zur Teilzeitbeschäftigung (§ 2a EZulV).