Fahrradleasing ein gutes Stück voran

Die Altersteilzeit lebt weiter!

Der dbb hat sich am 16. Oktober 2023 mit der Autobahn GmbH auf einen neuen Tarifvertrag zur Altersteilzeit geeinigt. Die Vorgängerregelung, war zum Jahresende 2022 ausgelaufen.

Der TV FlexAZ des Bundes hatte durch eine Inbezugnahme im Manteltarifvertrag der Autobahn auch für deren Beschäftigte gegolten. Damit bestand zunächst keine Möglichkeit für die Beschäftigten der Autobahn mehr, auch zukünftig Altersteilzeit in Anspruch zu nehmen. Der dbb hatte darauf gedrungen, dass diese Möglichkeit auch zukünftig erhalten bleibt. Nun konnte eine Neuregelung mit vergleichbaren Voraussetzungen und entsprechenden Ansprüchen geschaffen werden!

Voraussetzungen vergleichbar mit denen der Vorgängerregelung

Danach können Beschäftigte einen Anspruch auf Altersteilzeit geltend machen, soweit in der jeweiligen Niederlassung noch nicht 2,5 Prozent der Beschäftigten in Altersteilzeit sind. Diese Quote wird jährlich zu einem Stichtag berechnet. Im Übrigen müssen die auch bisher schon geltenden persönlichen Voraussetzungen vorliegen: Erreichen des sechzigsten Lebensjahrs und ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis von mindestens 1.080 Tagen in den letzten fünf Jahren vor Beginn der Altersteilzeit. Außerdem muss sich das Altersteilzeitarbeitsverhältnis mindestens auf die Zeit erstrecken, bis eine Rente wegen Alters beansprucht werden kann. Das Altersteilzeitarbeitsverhältnis kann wie bisher im Block- oder im Teilzeitmodell vereinbart werden. Während des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses wird das maßgebliche Entgelt um 20 Prozent aufgestockt. 

Bevorzugung besonders belasteter Kolleginnen und Kollegen

Neu geregelt wurde, dass die Anträge von Beschäftigten mit einer Schwerbehinderung sowie von Beschäftigten, die in den letzten fünf Jahren für eine Dauer von 36 Monaten Anspruch auf eine Zulage nach § 20 Absatz 1 und 4 MTV Autobahn hatten, bevorzugt berücksichtigt werden. Damit werden die besonderen Belastungen der Beschäftigten, die entweder schwerbehindert sind oder die im Außendienst des Straßenbetriebsdienstes sowie in den Werkstätten und Gehöften arbeiten, berücksichtigt, für die ein Durcharbeiten bis zur Regelaltersgrenze besonders herausfordernd sein kann. Ansonsten kommt es auf den Zeitpunkt des Erfüllens der persönlichen Voraussetzungen sowie den Eingang des Antrags an.

Ferner wurde vereinbart, dass Altersteilzeitverträge nicht auf die vereinbarte Quote angerechnet werden, die in Restrukturierungs- und Stellenabbaubereichen vereinbart werden. Klargestellt wurde aber, dass solche Bereiche bei der Autobahn GmbH derzeit nicht bestehen oder geplant sind. Personalabbaumaßnahmen sind tarifvertraglich ohnehin bis zum 31. Dezember 2025 ausgeschlossen. Diese Regelung kann lediglich in der fernen Zukunft Bedeutung erlangen.

Der Tarifvertrag soll zum 1. Januar 2024 in Kraft treten und hat zunächst eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2025. Als nächster Schritt werden die Redaktionsverhandlungen abzuschließen sein.

TV Fahrradleasing

Auch die Verhandlungen über einen Tarifvertrag zum Fahrradleasing sind ein gutes Stück vorangekommen. Hier konnte sich der dbb insoweit durchsetzen, als dass eine Entgeltumwandlung zu keiner Verringerung der Beiträge zur Zusatzversorgung führen wird. Verhandelt wird noch über die Frage, in welchem Umfang die vom Arbeitgeber infolge der Entgeltumwandlung eingesparten Sozialversicherungsbeiträge zurück an die Beschäftigten fließen sollen. Die Verhandlungen hierüber sollen zeitnah fortgesetzt werden.

 

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