• Demografischen Wandel steuern per Steuergesetzgebung

dbb bundesfrauenvertretung fordert:

Demografischen Wandel steuern per Steuergesetzgebung

„Den demografischen Wandel gestalten bedeutet vor allem auch, Frauen und Männer am Wohlstand des Landes gleichermaßen zu beteiligen“, sagte Helene Wildfeuer, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung, auf der Sitzung der Bundesfrauenvertretung der Deutschen Steuergewerkschaft (DSTG) am 30. April 2013 in Bad Godesberg. Dies erfordere eine geschlechtersensible Ausgestaltung der öffentlichen Haushalte mit dem Ziel, mehr Frauen in Führungspositionen zu bringen. „Frauen stellen im öffentlichen Dienst über die Hälfte der Beschäftigten. Das muss sich auch in den für Personalführung eingestellten Mitteln und entsprechenden Fördermaßnahmen der Verwaltungen wiederspiegeln“, hob Wildfeuer hervor.

Flankierend dazu forderte Helene Wildfeuer eine progressive Steuerpolitik, die gesamtgesellschaftlich wirkt und Familien mit Kindern stärker begünstigt. „Ein Umbau der Steuergesetzgebung ist dringend notwendig, um die finanzielle Gleichbehandlung der Geschlechter mit Blick auf die kommenden Generationen gezielt zu steuern. Das Ehegattensplitting etwa stammt aus einer Zeit, in der die Ehe die Grundlage für Familien war. Heute werden immer mehr Kinder in Familienkonstellationen groß, die nicht auf dem Prinzip der Ehe basieren. Auch diese Familien müssen hinreichend steuerlich gefördert werden“, machte die Vorsitzende deutlich. Dazu gehörte es auch, bestehende Ungleichbehandlungen im Besoldungs- und Versorgungsrecht zu beseitigen. Die Aufhebung der Stichtagregelung zur Anerkennung von Erziehungszeiten in der Versorgung für jene, die Kinder vor dem 1. Januar 1992 geboren haben, gehöre in diesem Zusammenhang dringend auf die politische Agenda. „Ein entsprechender Beschluss ist nicht nur folgerichtig, sonder zeugt von einer angemessenen Anerkennung und Wertschätzung einer starken Generation von Müttern und Großmüttern“, erklärte Wildfeuer.

 

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