• Dr. Horst Günther Klitzing, Siegfried Damm und dbb Rentenexperte Stefan Czogalla im Gespräch mit Dr. Rolf Schmachtenberg (von links).

Grundrente

Die Richtung stimmt

Am 23. Januar 2020 trafen der Vorsitzende der dbb bundesseniorenvertretung Dr. Horst Günther Klitzing und dessen Stellvertreter Siegfried Damm mit dem Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Dr. Rolf Schmachtenberg, in Berlin zusammen.

Grundsätzlich begrüße der dbb die Zielrichtung der Grundrente, niedrige Renten langjähriger Beitragszahler steuerfinanziert aufzustocken. „Bei der Grundrente macht die Politik zum Glück nicht denselben Fehler wie bei der ´Mütterrente´. Gesamtgesellschaftlich gewollte versicherungsfremde Leistungen müssen aus Steuermitteln bezahlt werden“, betonte Klitzing. Es sei ebenfalls richtig, die vorgesehenen Verbesserungen auch den bereits vorhandenen Rentnerinnen und Rentnern zukommen zu lassen. „Rentenerhöhungen im Bestand hätten wir uns auch bei Verbesserungen für Erwerbsminderungsrenten in den vergangenen Reformpaketen gewünscht“, so Klitzing weiter.

„Die Einführung eines Freibetrags bei den Krankenversicherungsbeiträgen auf Betriebsrenten kann aus unserer Sicht nur ein erster Schritt sein. Ziel muss weiter die hälftige Belastung sein“ machte der Zweite Vorsitzende der dbb Senioren, Siegfried Damm, klar. Seit der Reform 2004 müssen die Betriebsrentner – darunter die Bezieher einer Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst - den vollen Krankenversicherungsbeitrag auf ihre Betriebsrenten entrichten. Damm weiter: „Die Attraktivität der Betrieblichen Altersversorgung muss insgesamt gesteigert werden, wenn diese Säule eine stärkere Rolle im Gesamtkonzept der Alterssicherung spielen soll. Dazu gehört definitiv auch die Belastung mit Krankenversicherungsbeiträgen.“ Schmachtenberg hielt die zeitnahe weitere Verbesserung in diesem Punkt für „nicht sehr wahrscheinlich; schließlich ist die Neuregelung erst Anfang 2020 in Kraft getreten. 

Bezüglich der Rentenüberleitung erarbeite das BMAS Schmachtenberg zur Folge derzeit einen Gesetzentwurf, mit dem der Koalitionsvertrag zu diesem Punkt umgesetzt werden soll. Dort ist vorgesehen, Härtefälle in der Grundsicherung im Rentenüberleitungsprozess mit einer Fondslösung auszugleichen. „Die dbb Bundeseniorenvertretung fordert seit Jahren Verbesserungen für die betroffenen Personengruppen. Die Umsetzung des Koalitionsvertrages würde jedoch nicht allen Rentnerinnen und Rentnern im Osten Deutschlands hinreichend gerecht, da eine ganze Reihe von Menschen durch die unzureichende Berücksichtigung von Tatbeständen aus dem DDR-Rentenrecht im bundesdeutschen Recht besonders benachteiligt wird, ohne zwingend im Grundsicherungsbezug zu sein“ erläuterte Klitzing die Position der dbb Senioren.
 

Betroffen sind beispielsweise ehemalige Beschäftigte der Deutschen Reichsbahn und der Deutschen Post oder Angehörige der Zusatzversorgung der Intelligenz beziehungsweise des mittleren medizinischen Dienstes, deren Ansprüche und Anwartschaften nicht hinreichend in die Rentenversicherung überführt wurden. Die dbb Seniorenvertretung werde das Gesetzgebungsverfahren aufmerksam und kritisch begleiten, so Klitzing. „Im 30. Jahr der Deutschen Einheit und angesichts des teilweise sehr hohen Alters der Betroffenen muss nun zügig eine Regelung gefunden werden, die deren Interessen tatsächlich gerecht wird!“

 

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