ZfPR print 1/2017:
Doppelmitgliedschaft – eines von vielen Dauerthemen für Personalratsmitglieder
Personalratsmitglieder sind nicht selten sowohl in einem örtlichen Personalrat als auch in einer Stufenvertretung oder einem Gesamtpersonalrat engagiert. Bei einer Vollfreistellung für eine der Vertretungen stellt sich die Frage, ob hierdurch die Amtspflichten für die andere Vertretung vernachlässigt werden können und welche Konsequenz dies hätte. Einem Teil der vom VGH Baden-Württemberg in seinem Beschluss vom 21. September 2016 – PL 15 S 689/15 – gefundenen Antworten tritt Dr. Wilhelm Ilbertz in seiner Anmerkung mit Nachdruck entgegen. In weiteren im Jahre 2016 ergangenen Entscheidungen wurden manche Fragen geklärt, andere offen gelassen oder nur unbefriedigend gelöst...
Ist freiwillige Samstagsarbeit mehrerer Beschäftigter ein Thema für Personalräte? Die Kriterien herauszuarbeiten, die für die Bejahung der Mitbestimmung erfüllt sein müssen, ist Anliegen des OVG Berlin-Brandenburg in seinem Beschluss vom 9. Juni 2016 – 61 PV 9.15 –. Doch die ersehnte „schneidige Formel“ für die Feststellung einer kollektiven Regelung gibt es nicht, wie Prof. Dr. Timo Hebeler in seiner Anmerkung feststellen muss und die Personalräte einmal mehr auf Sinn und Zweck und den konkreten Sachverhalt verweisen muss.
Mit der Rechtslage nach unberechtigtem Abbruch des Mitbestimmungsverfahrens und nachfolgendem Vollzug der Maßnahme durch die Dienststelle musste sich das OVG Sachsen-Anhalt im Beschluss vom 21. April 2016 – 6 L 7/14 – auseinandersetzen. Was kann der Personalrat in dieser Situation überhaupt noch tun? Das Wenige, was dem Personalrat bleibt, beschreibt Dr. Arnim Ramm in seiner Anmerkung.
Eine detaillierte Darstellung der Änderungen, die das Gesetz zur Änderung soldatenbeteiligungs- und personalvertretungsrechtlicher Vorschriften vorsieht, liefert Prof. Dr. Ulrich Widmaier im Aufsatzteil der ZfPR. Der Großteil der Neuregelungen findet im SGB statt, doch auch in §§ 86 und 92 BPersVG gibt es für den Bundesnachrichtendienst und den Geschäftsbereich des BMVg praxisgerechte bzw. interessante Regelungen.
Das große Einmaleins der Stufenzuordnung in den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes ist das Thema von Dr. Thomas Wurm, der in seinen durchstrukturierten Ausführungen sowohl Überblick verschafft als auch Einzelregelungen verständlich macht.
Dasselbe Verdienst kommt Dr. Wolfgang Zimmerling zu, der aus der nahezu unüberschaubaren Vielzahl der in den Jahren 2015 und 2016 ergangenen Entscheidungen zum Beamtenrecht die wichtigsten Aussagen herausarbeitet.
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