DPolG: Einrichtung eines Polizeibeauftragten des Bundes nicht notwendig

Der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Rainer Wendt, hat am 29. Mai 2017 im Innenausschuss des Deutschen Bundestages als Sachverständiger zum Gesetzentwurf über einen unabhängigen Polizeibeauftragten des Bundes („Bundespolizeibeauftragtengesetz“) Stellung genommen und eine derartige Einrichtung als nicht notwendig abgelehnt.

Die DPolG sei der Auffassung, dass ein durch das Parlament gewählter Bundespolizeibeauftragter gegenüber der unabhängigen Justiz, die allein Recht und Gesetz und keiner politischen Erwartungshaltung verantwortlich ist, keinen Mehrwert bringe. Die Zahl der Beschwerden und Anzeigen gegen Beschäftigte der Bundespolizei liege zudem im niedrigstelligen Bereich.

Den Beschäftigten der Bundespolizei selbst stünden für persönliche Beschwerden und Eingaben zahlreiche förmliche (Beschwerdestellen, Innenrevision, Personalräte, Vertrauensstelle der Bundespolizei) und nichtförmliche (Polizeigewerkschaften, Stiftungen) Ansprechpartner zur Verfügung.

Wendt sagte in seinem Fazit: „Eine solche Institution ist weder notwendig, noch für die Förderung von Rechtsstaatlichkeit und Vertrauen förderlich, im Gegenteil. Die veranschlagten Haushaltsmittel könnten innerhalb der Bundespolizei durchaus sinnvollen Verwendungen zugeführt werden und könnten damit die derzeitigen erfolgreichen Bemühungen zur Stärkung des Personalkörpers, der Aus- und Fortbildung sowie der Ausrüstung der Beschäftigten weiter fördern.“

 

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