EU-Justizbarometer: Gute Werte für Deutschland
In einer Mitteilung vom 27. März stellte die Europäische Kommission das aktuelle eu-ropäische Justizbarometer vor. Verglichen werden unter anderem die Länge der Ge-richtsverfahren, die Verfahrensabschlussquote, die Anzahl der anhängigen Verfahren und die Unabhängigkeit der Justiz in den EU-Mitgliedsländern. Deutschland liegt bei fast allen Indikatoren im vorderen Drittel. „Die deutsche Justiz steht im europäischen Vergleich gut dar und ist somit ein positiver Standortfaktor“, kommentierte die Vor-sitzende der Deutschen Justiz Gewerkschaft Elke Koch das Justizbarometer. Dennoch gebe es auch in Deutschland Verbesserungsbedarf. Auch hierfür biete der Bericht gute Anhaltspunkte.
„In einigen anderen EU-Ländern sind deutlich mehr Fortbildungen für Richter ver-pflichtend, in Deutschland ist das kaum der Fall“, kritisierte Koch. Dabei sei es wichtig, dass das gesamte Justizpersonal regelmäßig das Wissen in bestimmten Gebieten er-weitere und auffrische, sowohl in rechtlichen Fragen, als auch etwa bei der Anwen-dung neuer Technologien. Luxemburg, das in fast allen Bereichen des Justizbarometers zur Spitzengruppe gehöre und zudem umfassende verpflichtende Ausbildungen zur Verfügung stelle, könne als Vorbild dienen. „Die Justiz kann nur dann effizient und gerecht agieren, wenn den handelnden Personen alle notwendigen Instrumente an die Handgegeben werden“, so Koch.
Besonders begrüßte die DJG-Chefin das besonders gute abschneiden Deutschlands bei der Wahrnehmung der Unabhängigkeit der Justiz. Im europaweiten Vergleich liegt die deutsche Justiz auf dem vierten, in einem Vergleich unter 144 Ländern weltweit im-merhin noch auf dem siebten Rang. „Alle Justizbediensteten in Deutschland tragen durch ihre Arbeit dazu bei, dass die Justiz einen vergleichsweise guten Ruf hat. Nur eine unabhängige Justiz kann auch gut arbeiten.“ Allerdings gebe es auch hier Verbesserungspotential. Der gute Ruf werde zum Beispiel gefährdet, wenn Verfahren beson-ders lange anhängig seien. Das subjektive Unrechtsempfinde könne so zunehmen. „Ei-ne gute Justiz ist vor allem eine effiziente Justiz, die akkurat und schnell arbeitet. Das ist nur mit gut ausgebildetem Personal zu schaffen, das zudem nicht durch eine Flut von Aufgaben überlastet wird.“ Deshalb dürfe an der Personalausstattung im Justizbe-reich nicht gespart werden.
Gleichzeitig forderte Koch die Europäische Kommission auf, die nationalen Rechtstraditionen zu achten. In der Mitteilung wird angekündigt, die Kommission werde im Rahmen des europäischen Semesters Empfehlungen an die einzelnen Mitgliedstaaten formulieren, wie sie ihre Justizsysteme besser gestalten könnten. „Die Unabhängigkeit der Justiz ist ein hohes Gut und die Rechtstraditionen in den einzelnen Mitgliedstaaten haben sich zum Teil über Jahrhunderte entwickelt.“ Strukturelle Veränderungen seien deshalb nur mit größter Sensibilität und Vorsicht möglich, um das Gesamtgefüge nicht aus dem Gleichgewicht zu bringen.