Verteidigung der Demokratie in Europa

EU-Kommission stößt mit Richtlinienvorschlag auf Kritik

Die EU-Kommission will schädlichen Einfluss aus Drittstaaten begrenzen. Ihr Vorschlag für eine Richtlinie stößt aber auf Kritik.

Teil des Pakets zur Verteidigung der Demokratie in Europa, das die Europäische Kommission im Dezember veröffentlichte, ist ein umstrittener Richtlinienvorschlag. Die Richtlinie soll für Transparenz sorgen bei Tätigkeiten zur Interessenvertretung im Namen von Drittländern. Denn mit dieser Interessenvertretung können gefährliche Absichten verbunden sein. Die Kommission beobachtet, dass mit solchen Tätigkeiten oftmals Versuche einhergehen, die politische Stabilität in der EU zu schwächen.

Dazu gehören gezielte Desinformation, Hass- und Hetzkampagnen, die darauf abzielen, sowohl den innereuropäischen als auch den transatlantischen Zusammenhalt zu schwächen. Es ist nicht nur russischer Einfluss, der die westlichen Demokratien und die öffentliche Ordnung in der Bundesrepublik Deutschland gefährdet. Auch China und eine Reihe weiterer autoritärer Staaten wollen eine andere Welt- oder zumindest Regionalordnung.

Allgemein wird deshalb in Brüssel begrüßt, dass die Kommission die mit diesen Entwicklungen verbundenen Gefahren ernst nimmt und die gesellschaftliche Widerstandskraft auch im Informationsraum zu stärken sucht. Trotzdem stößt die vorgeschlagene Richtlinie auf Kritik. Besonders zivilgesellschaftliche Organisationen befürchten Kollateralschäden. In ihren Augen ähnelt die Richtlinie so genannten „Ausländische-Agenten-Gesetzen“, wie sie einige osteuropäische Staaten erlassen haben.

Tatsächlich beträfe die Richtlinie auch die Interessenwahrnehmung im Auftrag von Drittstaaten wie Norwegen, Schweiz, Kanada oder den Vereinigten Staaten. Besonders letztere sind und waren in Mittelosteuropa mit vielfältigen Demokratieförderprogrammen aktiv. Genau gegen diese Förderung einer offenen Gesellschaft richten sich die Gesetzgebungen über ausländische Agenten.

Die Richtlinie beinhaltet aus Sicht ihrer Kritiker sehr vage Begriffsbestimmungen, die für wenig Rechtsklarheit und noch weniger Rechtssicherheit sorgen würden. Sie biete denjenigen, die üble Absichten haben und ihren schädlichen Einfluss geltend machen wollen, viel zu viele Schlupflöcher. Und schlimmer noch, sie stigmatisiere Organisationen der Zivilgesellschaft, wenn diese finanzielle Mittel aus dem nichteuropäischen Ausland erhalten.

Deutschland scheint die Sorgen der Zivilgesellschaft ernst zu nehmen und führt diese auch kritisch im Rat an. Darüber hinaus dürfte bei der Bundesregierung die Sorge bestehen, dass eine europäische Harmonisierung eigene Integritäts- und Transparenzbemühungen unterlaufen oder duplizieren könnte, was zu unnötiger Bürokratie führen würde. Letztere Sorge teilen wohl mehrere Mitgliedstaaten, die bereits Transparenzvorschriften für Lobbying haben.

Aktuell arbeitet der EWSA an einer Stellungnahme. Es zeichnet sich ab, dass der Ausschuss den Richtlinienvorschlag sehr kritisch sehen oder sogar rundheraus ablehnen wird. Die Zivilgesellschaft sähe gerne ein europaweites Transparenzgesetz, das alle Interessenvertreter rechenschaftspflichtig macht und nicht nur solche, die im Auftrag von Drittstaaten tätig sind.

 

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