Führungspositionengesetz
Mehr Frauen in die Vorstände
Nur 7,7 Prozent der Vorstandsposten in deutschen Unternehmen sind weiblich besetzt. Das geht aus dem aktuellen Bericht der Bundesregierung zur Entwicklung des Frauenanteils in Führungspositionen hervor. Die dbb bundesfrauenvertretung drängt seit langem auf verbindliche Regelungen für die Besetzung von Führungspositionen – auch im öffentlichen Dienst sieht sie dringenden Nachholbedarf.
„Seit Jahren fordern wir verbindliche Quotenregelungen mit dem Ziel einer paritätischen Besetzung der Vorstände privatwirtschaftlicher und öffentlicher Unternehmen. Der Gleichstellungsstau auf dem Weg zur Führungsebene muss endlich aufgelöst werden. Mit freiwilligen Selbstbekenntnissen kommen wir hier keinen Schritt voran“, kritisierte Helene Wildfeuer, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung, am 11. Juni 2020 die aktuellen Zahlen.
Ein vielversprechender Gesetzentwurf liege vor. Diesen gelte es jetzt in die Kabinettsabstimmung zu bringen. „Die Blockadehaltung gegen das Führungspositionengesetz muss endlich zugunsten einer gleichstellungsorientierten Führungskultur aufgegeben werden. Und dafür ist es höchste Zeit.“ Die aktuelle Krise mache auf erschreckende Weise deutlich, wie wichtig Diversität in Führungsgremien sei: „In Bereichen, in denen Frauen in entscheidenden Positionen agieren, fallen die Folgen der Krise deutlich milder aus als dort, wo ausschließlich Männer Entscheidungen treffen. Auch im öffentlichen Dienst muss diese Erkenntnis ankommen und sich in einer gendergerechten Leistungs- und Beförderungskultur niederschlagen. Und zwar besser heute als morgen“, so Wildfeuer.
Hintergrund
Vor allem in den Vorständen deutscher Unternehmen sind Frauen nach wie vor stark unterrepräsentiert. Ihr Anteil erhöhte sich seit 2015 lediglich von 6,3 Prozent auf 7,7 Prozent in 2017. 80 Prozent der Unternehmen haben keine Frau im Vorstand. Etwa 70 Prozent der Unternehmen, die sich Zielgrößen für den Vorstand setzten, meldeten eine Zielgröße von null Prozent.
Auch in den obersten Bundesbehörden stieg der Anteil an weiblichen Führungskräften seit Einführung des Gleichstellungsindex 2015 nur zurückhaltend von 32,5 auf rund 36 Prozent an. Der Anteil an Referatsleiterinnen liegt demnach bei 38 Prozent, der an Unterabteilungsleitungen sowie an Abteilungsleitungen bei jeweils 31 Prozent (einschließlich Direktorinnen und Direktoren). Für die Staatssekretärsebene wird der Frauenanteil im aktuellen Gleichstellungsindex mit 19 Prozent angegeben.
Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst im Jahr 2015 stieg der Anteil an Frauen in Aufsichtsräten von 25 Prozent auf 35,2 Prozent. Im Vergleich dazu finden sich bei Unternehmen, die nicht unter die feste Quote fallen, lediglich 19,9 Prozent weibliche Aufsichtsräte.