Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)Gesetzentwurf bleibt an entscheidender Stelle stehen
Die Modernisierung des AGG ist richtig und notwendig. Aber die Lebensrealität von Frauen muss dabei konsequent mitgedacht werden, und zwar analog wie digital.
„Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Bundesregierung den Diskriminierungsschutz modernisieren und Betroffene künftig besser unterstützen will“, betonte Milanie Kreutz, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung und stellv. dbb-Bundesvorsitzende, am 7. Mai 2026. „Gerade die verlängerten Fristen und die Stärkung der Antidiskriminierungsstelle sind wichtige Schritte hin zu mehr Rechtsschutz im Alltag und im Berufsleben.“ Dass Schwangerschaft und Mutterschaft künftig stärker berücksichtigt werden sollen, sei überfällig.
Fürsorgeverantwortung muss Diskriminierungsmerkmal werden
Allerdings bleibe der Gesetzentwurf an einer entscheidenden Stelle stehen: „Wer Fürsorgeverantwortung übernimmt, erlebt noch immer massive Benachteiligungen im Erwerbsleben“, erklärte Kreutz. „Carearbeit darf kein Karrierehemmnis sein. Deshalb muss Fürsorgeverantwortung endlich ausdrücklich als Diskriminierungsmerkmal in den Schutzkatalog des AGG aufgenommen werden.“
Denn die Realität vieler Frauen ist: Eine Beschäftigte reduziert beispielsweise wegen der Pflege ihrer Mutter vorübergehend ihre Arbeitszeit und wird plötzlich bei Fortbildungen, Beförderungen oder Führungsaufgaben nicht mehr mitgedacht. Eine andere lehnt regelmäßig Abendtermine ab, weil sie die Betreuung ihrer Kinder organisieren muss, und gilt daraufhin im Team als „weniger engagiert“. Gleichzeitig erleben auch Männer Benachteiligungen, wenn sie familiäre Verantwortung übernehmen. Etwa dann, wenn einem Vater nach längerer Elternzeit signalisiert wird, Führungsverantwortung passe nicht mehr zu seinem „privaten Fokus“ oder er bei Beförderungen übergangen wird, weil er als nicht ausreichend verfügbar gilt. Die dbb frauen-Chefin kritisierte: „Das sind strukturelle Benachteiligungen und die müssen endlich auch als solche benannt werden.“
Gleichstellung darf nicht im Algorithmus verloren gehen
Kreutz weiter: „Der Gesetzentwurf bleibt auch hinter den Herausforderungen der digitalen Arbeitswelt zurück. Künstliche Intelligenz und automatisierte Entscheidungssysteme entscheiden zunehmend über Bewerbungen, Beförderungen oder Leistungsbewertungen. Wenn diese Systeme mit diskriminierenden Datensätzen trainiert werden, reproduzieren sie bestehende Ungleichheiten und verstärken sie sogar.“
Gerade Frauen laufen Gefahr, durch algorithmische Entscheidungen unsichtbar benachteiligt zu werden. Wer wegen Teilzeit, Familienphasen oder unterbrochener Erwerbsbiografien von den Datenmustern abweicht, wird von automatisierten Systemen schnell schlechter bewertet. „Das ist keine neutrale Technologie, sondern kann digitale Diskriminierung mit scheinbarer Objektivität verschleiern“, kritisierte Kreutz. „Deshalb braucht es verbindliche Schutzmechanismen gegen Diskriminierung durch Künstliche Intelligenz. Gleichstellung darf nicht im Algorithmus verloren gehen.“



