• Klaus Dauderstädt beim Marburger Bund

Gesetzentwurf zur Tarifeinheit: dbb sieht Koalitionsfreiheit behindert

Der dbb sieht durch das auf den Weg gebrachte Gesetz zur Tarifeinheit die Vereinigungsfreiheit eingeschränkt. Der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt verwies am 7. November 2014 auf der 126. Hauptversammlung des Marburger Bundes in Berlin darauf, dass in Artikel 9 des Grundgesetzes, Absatz 3, Satz 2 „von vornherein alle Abreden zur Einschränkung oder Behinderung der Koalitionsfreiheit pauschal für nichtig, alle hierauf gerichteten Maßnahmen für rechtswidrig erklärt“ werden. Dauderstädt: „Der vorgelegte Entwurf eines Tarifeinheitsgesetzes erfüllt diesen Tatbestand.“

„Vor einer Regelung der wirklich spannenden Fragen drückt sich die Politik und will den Streit dann lieber über die Judikative austragen“, bekräftigte der Bundesvorsitzende die Auffassung des dbb. Dies sei die „Feigheit“ vor Festlegungen, die klare Konsequenzen erkennbar machen würden.

Tarifpluralität führe nicht den Untergang des Abendlandes herbei und „ist vor allem nicht illegal“, sagte Dauderstädt. Der dbb Chef erinnerte daran, dass das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung von 2010 betont hatte, dass Gewerkschaften nur ihre eigenen Mitglieder binden können. „Und mehrere Gewerkschaften nebeneinander - nicht zwingend gegeneinander - machen im Sinne eines Wahlrechts für den Beschäftigten erst den Pfiff der positiven Koalitionsfreiheit aus“, sagte er.

Dem „Lamento aus Arbeitgeberkreisen über eine zerfallende Tariflandschaft“ hielt er entgegen: „Wer zerlegt denn die Strukturen und Flächentarifverträge geradezu systematisch seit Jahren? Genau diese Arbeitgeber.“ Deren Befürchtungen, nach dem BAG-Urteil würden viele kleine Spartengewerkschaften aus dem Boden sprießen, hätten sich nicht bewahrheitet. Zudem gefährde ein Gesetz zur Tarifeinheit latent auch bestehende und funktionierende Tarifgemeinschaften, gab Dauderstädt zu bedenken. Der Druck, solche Kooperationen aufzukündigen „im Gefühl, man sei der Stärkere, wird sicher nicht geringer werden“.

„Und auf gar keinen Fall darf der Gesetzgeber es der Aggressivität oder Toleranz der größeren Konkurrenzgewerkschaft überlassen, ob die kleinere überlebt“, warnte der dbb Chef. Er nahm die Argumentation der Politik auf, das Gesetz wolle die Kleineren gar nicht vernichten. „Sie haben ja ein Anhörungsrecht und ein Nachzeichnungsrecht. Großartig, wo aber bleibt der effektive und belegbare Einfluss auf die Arbeitsbedingungen? Das ist das Kerngeschäft einer Gewerkschaft, das ist der Maßstab für die Entscheidung zum Beitritt oder Austritt“, machte Dauderstädt deutlich. „Das ist letztendlich die Überlebensfrage!“

 

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