Gemeinsamer Appell von VBE, GEW und Bundeselternrat

Gesundheits- und Infektionsschutz für Öffnung der Schulen

„Der Gesundheits- und Infektionsschutz der Lehrenden und der Lernenden muss im Zentrum aller Entscheidungen stehen, wenn die Schulen wieder schrittweise öffnen.“ Diesen Appell richteten der Verband Bildung und Erziehung (VBE), die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und der Bundeselternrat (BER) am 27. April 2020 an alle Bildungsministerien. Statt eines Wettbewerbs, wer zuerst öffnet, müssten die Vorschläge des Robert-Koch-Instituts (RKI) den verbindlichen Rahmen setzen.

Die Schulen bräuchten einen klaren Rahmen, innerhalb dessen nach den Möglichkeiten vor Ort entschieden werde. Dafür seien die Expertise der Beschäftigten und die Interessen der Eltern einzubeziehen. Vor Ort müsse eine Gefährdungsbeurteilung vorgenommen werden. Vor der Öffnung müssten Gesundheitsschutz, Pädagogik und Organisation des Schulweges abgestimmt werden.

GEW Vorsitzende Marlis Tepe machte deutlich: „Schülerinnen und Schüler können aufgrund der Schulschließungen nicht den durch die curricularen Vorgaben vorgesehenen Lernstoff beherrschen. Darauf muss entsprechend flexibel reagiert werden.“ Der VBE Bundesvorsitzende Udo Beckmann legte den Fokus auf die Notwendigkeit der Einhaltung von Hygienestandards und macht deutlich: „Wenn das für eine Schule nicht gewährleistet werden kann, darf sie nicht geöffnet werden. Zudem brauchen Schulleitung eine Ansprechperson, mit der sie diese Belange schnell klären kann.“ Beckmann forderte zudem von der KMK ein, die Besonderheiten der Förderschulen und von Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Förderschwerpunkten in den Fokus zu nehmen. Beckmann verwies zudem auf die Dringlichkeit der Bereitstellung digitaler Endgeräte für Bildungsbenachteiligte. Geld hierfür sollte nicht den einzelnen Schülerinnen und Schülern bereitgestellt werden, sondern der Schule, um Geräte für die Ausleihe anzuschaffen.

BER Vorsitzender Stephan Wassmuth sagte: „Wir dürfen keinesfalls die Bildungsgerechtigkeit aus den Augen verlieren und müssen die Eltern und Schülerinnen und Schüler in diesem Prozess beachten und begleiten. Dazu gehört u. a., dass Familien und Lehrkräfte einer Risikogruppe für die Schulbesuchsentscheidung und zur Abschätzung des Teilnahme-Risikos die transparente Kommunikation vorab zu den konkreten Hygiene-Vorsorgemaßnahmen in der konkreten Schule und dem Schulweg-Transport erhalten.“

 

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