Güterverkehr: GDL unzufrieden mit Gesetz gegen Lärmbekämpfung

Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) hat das vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Lärmbekämpfung beim Güterverkehr kritisiert. Man gehe mit den verfolgten Zielen konform, nicht aber mit dem Weg dorthin. „Noch mehr Auflagen verringern noch weiter die Attraktivität des ohnehin schon defizitären und seit Jahren abnehmenden Schienengüterverkehrs“, sagte der GDL-Bundesvorsitzende Claus Weselsky am 3. April 2017.

Der Schienenverkehr würde so verteuert und verlangsamt, die Produktionsabläufe werden noch stärker verkompliziert. „Was wir brauchen, ist eine zukunftsorientierte Infrastruktur, die mit einem integralen Taktfahrplan auch die Kapazitäten des Schienengüterverkehrs erhöht, damit in Deutschland das Angebot an umweltfreundlichem Güterverkehr tatsächlich zur Verkehrsverlagerung auf die Schiene führt“, so Weselsky, der auch stellvertretender dbb Bundesvorsitzender ist.

Auf Ablehnung stoßen bei der GDL auch die geplanten Bußgelder gegen Lokführer bei Geschwindigkeitsverstößen, insbesondere deren Höhe im Vergleich zum Straßenverkehr. Es gehe um den Gesundheitsschutz von Anwohnern, ein einmaliger Verstoß führe aber im Schienengüterverkehr nicht zu einer unmittelbaren Gesundheitsverletzung oder -beeinträchtigung. „Der Schienengüterverkehr rechtfertigt weder, noch gebietet er ein wesentlich höheres Bußgeld als der Straßenverkehr“, sagte Weselsky.

 

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