3. Seniorenpolitische Fachtagung:

Hat der Generationenvertrag eine Zukunft?

Die Finanzierbarkeit von Renten und Pensionen stand am 26. September 2016 im Mittelpunkt der 3. Seniorenpolitischen Fachtagung der dbb bundesseniorenvertretung im dbb forum berlin. Experten und Praktiker suchten unter der Leitung von radioeins-Moderatorin Katja Weber nach langfristigen Lösungen für die Alterssicherungssysteme. Die wichtigste Frage: Wird der Generationenvertrag auch im Jahr 2050 noch Bestand haben? Die wichtigste Antwort: Wahrscheinlich ja.

Wolfgang Speck: Tragfähige Lösungen gesucht

Der Vorsitzende der dbb bundesseniorenvertretung Wolfgang Speck forderte Politik und Gesellschaft zur Sachlichkeit in der Diskussion um die Alterssicherungssysteme auf: „Wir brauchen tragfähige Zukunftskonzepte statt Halbwahrheiten.“ Die Herausforderung bleibe, eine immer größer werdende Gruppe von Menschen, die aus dem Erwerbsleben ausscheiden mit einer immer kleiner werdenden Gruppe zu synchronisieren, die mit ihrer Arbeit Rente und Versorgung finanzieren soll. Dazu gebe es keine einfachen Lösungen, zumal die Vergangenheit bereits Verschlechterungen in Rente und Beamtenversorgung gebracht habe. Die Politik bleibe indes Antworten schuldig. „Mit Konzepten, die die Halbwertzeit einer Legislaturperiode haben, können Fragen nach der Ausgestaltung der Alterssicherung in 30 oder 50 Jahren kaum beantwortet werden. Wir wollen mit dieser Tagung heute dazu beitragen, mögliche Lösungsansätze für eine langfristige Alterssicherungspolitik zu zeigen“, so Speck.

Ulrich Silberbach: Altersarmut verhindern

Der stellvertretende dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach bescheinigte dem Generationenvertrag eine Zukunft, um die man allerdings kämpfen müsse. „Es werden keine Patentlösungen vom Himmel fallen. Es bedarf der Anstrengungen von Politik und Gesellschaft gleichermaßen, um die Probleme der Alterssicherung zu lösen.“ Die Absenkung des Rentenniveaus auf 43 Prozent bis ins Jahr 2030 sei allerdings eine „Sackgasse“, die dazu führen werde, dass künftig noch mehr Menschen ihre Rente mit Sozialleistungen aufstocken müssten. In diesem Zusammenhang verwies Silberbach darauf, dass Altersarmut auch in den Teilen des öffentlichen Dienstes ein Problem sei, wo Teilzeitbeschäftigung oder prekäre Arbeitsverhältnisse vorkämen. Eine mögliche Lösung könne sein, die Riester-Rente nicht für tot zu erklären, sondern ihre Rahmenbedingungen so anzupassen, dass mehr Menschen in ihren Genuss kommen könnten. „Das Ziel aller Alterssicherung muss eine auskömmliche Rente sein.“ Daher gelte es auch, die betriebliche Altersvorsorge zu stärken.

Franz Müntefering: Rente mit 67 ist konsequent

Die Forderung nach mehr Flexibilität staatlicher Vorgaben zog sich wie ein roter Faden durch die Ausführungen von Franz Müntefering, Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen BAGSO. Der ehemalige Bundesarbeitsminister und SPD-Chef betonte, dass Alterssicherung ein wohlstandsfähiges Land voraussetzt. Um diese Grundvoraussetzung auch weiterhin erfüllen zu können gelte es unter anderem, der Jugend eine zielgerichtete und gute Ausbildung zu geben und gleichzeitig flexibel auf demografische Faktoren und Veränderungen in der Arbeitswelt zu reagieren.

So sei eine stärkere Berufsorientierung der Ausbildung ebenso notwendig wie die Förderung dualer Ausbildungssysteme. Auch trage der Staat nur rund 25 Prozent der Kosten für Kinder. In diesem Zusammenhang müsse die Leistung der Familien wieder stärker honoriert werden. Dazu halte er weitere Erhöhungen des Kindergeldes für weniger sinnvoll als vielmehr Investitionen in Schulen und Kindergärten. Weiter sei die sinkende Geburtenrate eine latente Bedrohung für die Alterssicherungssysteme: „Deutschland fehlen rund 200 000 Geburten pro Jahr. In Thüringen kommen beispielweise bald zwei Rentner auf einen Schüler. Das kann auf die Dauer nicht gut gehen.“ Darüber hinaus müssten alle Bevölkerungsgruppen systematisch in die Alterssicherungssysteme integriert werden, was eine Neubewertung von Arbeit erfordere: „Uns ist die Wertschätzung für einfache Arbeiten abhandengekommen“, attestierte Müntefering und erklärte am Beispiel der Pflege die schädliche Wirkung des Niedriglohnsektors auf Gesellschaft und Alterssicherungssysteme, indem ein niedriges Lohnniveau in Teilbereichen des Arbeitsmarktes den Rentendurchschnitt nach unten drücke. „Wären zum Beispiel mehr Männer in Pflegeberufen, wären dort auch die Löhne höher.“ Soziale Sicherheit bestehe aber nicht nur aus Arbeit, Rente und Versorgung. Der Staat sei zudem gefordert, seine Infrastrukturen immer wieder zu überdenken und flexibel an sich ändernde Erfordernisse anzupassen.

Für den Bereich des öffentlichen Dienstes skizzierte Müntefering drohende Probleme durch eine extrem große Kohorte von Beschäftigten, die in den Jahren 2040 bis 2045 in den Ruhestand treten wird. Wer hier weitsichtig agiere und für Nachwuchskräfte sorge, tue nicht nur Gutes für die Alterssicherungssysteme, sondern für die gesamte Gesellschaft: „Ohne einen guten öffentlichen Dienst ist die Demokratie nicht lebensfähig.“ So könne der Staat zum Beispiel nicht am Wahlgewinn einer bestimmten Partei zu Grunde gehen, solange Beamtinnen und Beamte die Grundstrukturen unseres Staatswesens unabhängig, verlässlich und loyal garantierten.

Die Rente mit 67 verteidigte Müntefering als konsequent und richtig, weil Berufskarrieren heute oft später starteten als noch vor 40 Jahren und die Menschen gesünder seien. Dennoch müssten Rente und Pension flexibler werden und mehr Rücksicht auf die Gegebenheiten verschiedener Berufe und Erwerbsbiografien nehmen. So müssten auch späte Berufswechsel gefördert werden, um Menschen länger in Arbeit zu halten.

Gisela Färber: Der Weg zur „besten Rentenpolitik“

In Alterssicherungssystemen gibt es nach Auffassung von Prof. Dr. Gisela Färber von der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer nur noch Zwei-Generationen-Verträge. Beim Typ des umlagefinanzierten Alterssicherungssystems steht der größer werdenden Gruppe älterer, aus dem Arbeitsleben ausscheidender Leute die vergleichsweise kleinere Gruppe Beitragszahler gegenüber, die die Alterssicherung der heutigen Rentner finanziert. Im zweiten Typ, der dem kapitalstockfinanzierten System, gibt es keine soziale Umverteilung. Bei Kapitalstöcken im öffentlichen Sektor bestehe aber immer die „Gefahr der Enteignung“. Die Politik lasse Kapitalstöcke fast nie unangetastet.

Die Finanzwissenschaftlerin machte deutlich, dass alle Alterssicherungssysteme, gleich welchen Typs, abhängig davon sind, dass Beitragszahlerinnen und -zahler nachwachsen, denn „schrumpfende Systeme geraten in finanzielle Schwierigkeiten und brauchen Subventionen“. „Kinder und Migration sind deshalb für alle künftigen Alterssicherungssysteme Schlüsselparameter, gehören aber nicht in die gesetzliche Rentenversicherung“, zeigte sich Färber überzeugt.

Ein gravierendes Problem sei natürlich der demografische Wandel - seit 50 Jahren fehlten Geburten, während die Lebenserwartung seit 150 Jahren steige. Dies bringe mit sich, dass die Zahl der Rentner wächst und die Bezugszeiten sich verlängern - die Zahl der Beitragszahler aber sinkt. Folgen: Die Beiträge steigen, die Renten sinken, die Lebensarbeitszeit wird verlängert. Dies gelte sowohl für umlage- als auch für kapitalstockfinanzierte Verfahren.

„Deutschland muss seine eigenen Reformen machen“, so der Appell der Expertin auch mit dem Blick auf andere europäische Länder. Während die Bevölkerung langsamer schrumpfe, als frühere Berechnungen es vorhersahen, sei das Alterungsproblem viel größer als angenommen, machte Färber anhand verschiedener Statistiken deutlich. „Das haben wir zu berücksichtigen.“ So werde etwa der Anteil der über 80-Jährigen in den nächsten Jahrzehnten enorm ansteigen; jeder Zweite von ihnen statistisch gesehen zum Pflegefall.

Mit Blick auf die verschiedenen Rentenreformen seit 1992 fand die Wissenschaftlerin deutliche Worte. An die Adresse Franz Münteferings sagte sie: „Sie genießen meine ewige Verehrung für die Anhebung der Regelaltersgrenze, auch wenn dieser notwendige Schritt nicht sehr populär war.“ Dagegen sei für sie die Einführung von „Mütterrente“ und abschlagsfreier Rente nach 45 Beitragsjahren ein „Sündenfall“ gewesen – nicht wegen der Maßnahmen selbst, aber wegen der Finanzierung aus Renten- statt aus Steuermitteln. Derzeit sehe sie drei akute Probleme: zunehmende Altersarmut, zu wenig verbreitete betriebliche Alterssicherung sowie Niedrigzinsen und Kosten der Riester-Rente. In diesem Zusammenhang verwies die Finanzwissenschaftlerin auch darauf, dass eine Einbeziehung von Beamtinnen und Beamten „viel zu teuer“ und deshalb unrealistisch sei.

Drei Ziele, so Prof. Färbers Fazit, müssten auf dem Weg zur „besten Rentenpolitik“ angesteuert werden: „Eine gute, beschäftigungssichernde Wirtschaftspolitik mit ausreichenden Löhnen und angemessenem Zinsniveau, eine weltoffene Migrationspolitik mit dem Ziel der Integration der Menschen in die Arbeitsmärkte sowie eine langfristige, Wettbewerbsfähigkeit, Produktivität und Teilhabe der Menschen sichernde Bildungspolitik.“

Reinhold Thiede: Die Rente ist besser als ihr Ruf

Dr. Reinhold Thiede von der Deutschen Rentenversicherung Bund - Abteilung Forschung und Entwicklung in Berlin skizzierte die Entwicklung der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) in den vergangenen Jahren und zeigte am demografischen Wandel, in dem sich die Rentenversicherung derzeit befindet, dass das Rentensystem durchaus mit den Veränderungen mithalten kann. So werde der Altersquotient, also die Anzahl der über 65-jährigen pro 100 Menschen zwischen 20 und 65, bis ins Jahr 2030 auf voraussichtlich 50 steigen. Parallel dazu sei die GRV immer wieder reformiert worden und werde das auch künftig: „Die Politik war frühzeitig sensibilisiert und hat auch entsprechend gehandelt“, so Thiede. So habe es seit 1992 Leistungsbegrenzungen gegeben, seit 2001 seien die zweite und dritte Säule ausgebaut worden. Im Effekt sei der Beitragssatz verglichen mit dem Altenquotienten weniger stark gestiegen.

Insgesamt stehe die GRV „finanziell sehr gut da.“ Die Nachhaltigkeitsrücklagen seien zum Beispiel seit 2005 von nur noch 1,7 Milliarden Euro deutlich auf 2014 34 Milliarden gestiegen und dann durch Entnahmen für die so genannte „Mütterrente“ wieder leicht gesunken. Die durchschnittlichen Zahlbeträge der GRV (also Rente nach Sozialabgaben, aber vor Steuern) seien zuletzt ordentlich gestiegen. Insbesondere gelte dies für Frauen in Westdeutschland, da sich deren Erwerbsbiografien geändert haben: „Mehr Frauen sind selbst einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgegangen. In diesem Sinne gilt auch: Eine Teilzeitstelle ist für die Rente immer noch besser als keine Stelle.“ Zudem hätten Die Rentenanpassungen der vergangenen Jahre in der Regel die Inflationsrate überstiegen. Langfristig gelte es, für die Zeit nach 2030 politisch ein ausgewogenes Maß zwischen Beitragssatz und Rentenniveau in der GRV zu finden. „Dabei gilt die Faustformel: ein Prozent mehr Rentenniveau kostet ein halbes Prozent mehr Beitragssatz.“

Klaus Stiefermann: Betriebliche Altersversorgung flexibilisieren

In seinem Überblick über den Stand der betrieblichen Altersversorgung (BAV) legte Klaus Stiefermann von der Arbeitsgemeinschaft für Betriebliche Altersversorgung e.V. (ABA), Berlin, die Komplexität dar, die sich mit diesem Thema verbindet. Zwar haben heutzutage zwei von drei Beschäftigten - im öffentlichen Dienst sogar rund 90 Prozent - eine betriebliche Altersversorgung zu erwarten. Diese variiere in allerdings je nach Größe des Arbeitgebers, zugesagtem Leistungsumfang und der Höhe des Arbeitnehmereinkommens. Nachdem die betriebliche Altersversorgung lange ausschließlich von Arbeitgeberseite finanziert wurde, werde allmählich auf eine von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragene Mischfinanzierung umgestellt. Diese schließe indes Niedrigverdiener aus, die es sich entweder nicht leisten können, Beiträge zur ihrer BAV zu entrichten oder sogar steuerlich belastet würden. „Riester“ funktioniere nun einmal nicht für alle, und alle wüssten das. „Denkbar wäre zum Beispiel ein lebensphasengerechtes Modell, das es dem einzelnen im Laufe seines Lebens ermöglicht, etwa in der Familienphase weniger und zu späterer Zeit mehr einzuzahlen.“ Stiefermann zeigte sich zuversichtlich, dass die Bundesregierung, die die Neuausrichtung der betrieblichen Altersversorgung in den Koalitionsvertrag aufgenommen habe, noch in dieser Legislaturperiode wichtige Entscheidungen auf den Weg bringen wird. „In diesen Wochen finden mit allen beteiligten Partner wichtige Gespräche statt.“

Christoph Hauschild: Der Beamtenberuf bleibt attraktiv

Zu Beginn seiner Darstellung der das Versorgungsrecht betreffenden Projekte, mit denen das BMI sich derzeit beschäftige, kritisierte Dr. Christoph Hauschild, Referatsleiter für Versorgungsrecht und Beamtenversorgung im BMI, die insbesondere in den Medien geübte Praxis, vermeintliche „Luxuspensionen“ mit Durchschnittsrenten zu vergleichen: „Solche Vergleiche bringen das System in Verruf und verschweigen zum Beispiel, in Beamtenhaushalten sind überproportional häufiger Doppelverdiener vertreten sind , als bei den Rentnern.

Für wenig Transparenz sorgten auch Behauptungen, der Bund treffe keinerlei Vorkehrungen, die vermeintlich immer größer werdende Versorgungslücke bei den Pensionen zu schließen: „40 Prozent der Versorgungslasten des Bundes stammen aus Verpflichtungen gegenüber Ruhestandsbeamten von Bahn und Post. Für alle seit 2005 vorgenommenen Neueinstellungen werden Versorgungsrücklagen gebildet.“

Erfreuliches wusste Hauschild von der Evaluation des Anfang September 2013 in Kraft getretenen Altersgeldgesetzes zu berichten. Das Gesetz, das die Altersversorgung für freiwillig aus dem Dienst ausscheidende Beamte, Richter und Soldaten durch Schaffung eines Altersgelds verbessert, das als Alternative zur bislang obligatorischen Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung in Anspruch genommen werden kann, habe sich bewährt. „Es wurde befürchtet, dass das mit dem Beamtenstatus verknüpfte Prinzip der Lebenszeitarbeit als nicht mehr so attraktiv wahrgenommen wird. wie eine Prognos-Untersuchung jetzt zeigt, ist die Fluchtbewegung jedoch ausgeblieben. Registriert wurden bisher rund 105 Fälle in Jahr, zumeist bei den Berufssoldaten, wobei die Anzahl der Frauen doppelt so hoch liegt wie bei den Männern. „Ein Schwinden der Attraktivität des Berufsbeamtentums lässt sich nicht nachweisen.“

Verständnis zeigte Hauschild für die Bestrebungen der Länder ihr eigenes Versorgungsrecht weiterzuentwickeln. „Der Trend zu eigenständigen Lösungen vollzieht sich derzeit ohne großes Aufsehen und ist als Folge der Föderalismusreform gerechtfertigt.“ Die große Herausforderung bleibe, Mobilität über die Grenzen der Landesrechte hinaus weiter zu gewährleisten.

Podiumsdiskussion: Das Eintrittsalter steigt

In einer abschließenden Podiumsdiskussion stellten sich die Renten- und Versorgungsexperten den Fragen des Publikums. Reinhold Thiede stellte klar: „Das Versprechen der Rente gilt“. Ziel der Rentenpolitik sei, auch für künftige Generationen eine auskömmliche Rente zu garantieren, ohne die Jungen mit den Beiträgen zu überfordern. Da die derzeitige Zinspolitik ordentliche Renditen erschwere, gelte es künftig, offener für flexiblere Beitragssysteme zu werden.

Gisela Färber richtete den dringenden Appell an die Politik, Gelder aus den Alterssicherungssystemen nicht zweckentfremdet auszugeben und blickte dabei zum Beispiel auf die Mütterrente. „Dann kann das Rentenversprechen auch weiterhin gelten.“ Das Renteneintrittsalter sah Färber auch künftig steigen, gemeinsam mit neuen Konzepten wie der Flexi-Rente sei das aber kein Problem. Ebenso sollte die Versorgungsskala im öffentlichen Dienst nach oben geöffnet und Pensionszuschläge für Beamte gewährt werden, die länger arbeiten wollen und können.

Christoph Hauschild bezeichnete Überlegungen zur wirkungsgleichen Übertragung der Mütterrente auf Beamte „nur als sinnvoll, wenn sie den Beamtinnen keine finanziellen Nachteile bringt, was durch die Übertragung des zweiten Rentenpunktes der Fall sein kann.“ Aus dem Publikum ergänzte Hans-Ulrich Benra, stellvertretender dbb Bundesvorsitzender und Fachvorstand Beamtenpolitik, dass der dbb die Übertragung stets für Beamtinnen gefordert habe, die den Versorgungshöchstsatz noch nicht erreicht haben. Für diese Frauen könne die „Mütterrente“ eine finanzielle Verbesserung bringen. doch dies habe der Bund bisher verweigert.

Bezüglich der Reform der betrieblichen Altersversorgung zeigte sich Klaus Stiefermann überzeugt, „dass die Bundesregierung noch in dieser Legislatur ein Gesetz auf den Weg bringen wird, das der Koalitionsvereinbarung entspricht. Ob das eine salomonische oder eine salmonellische Lösung ist, wird sich zeigen.“

In ihrem Schlusswort bedankte sich die Zweite Vorsitzende der dbb Bundesseniorenvertretung Uta Kramer-Schröder für die neuen Impulse, die die dbb Senioren aufnehmen und in ihren Gremien weiter verfolgen werden. Der aus der Fachtagung resultierende Ausblick in die Zukunft der Altersversorgung sei „positiver als gedacht“ und stimme zuversichtlich, dass der Generationenvertrag eine Zukunft habe.

Dauderstädt: Absenkung der Beilhilfe ist Einkommenskürzung

Auf der Hauptversammlung der dbb bundesseniorenvertretung, die sich am 27. September 2016 angeschlossen hatte, unterstrich der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt noch einmal, dass die Zukunft der sozialen Sicherungssysteme Risiko bedeute. So gebe es im Deutschen Bundestag bereits heute eine latente Mehrheit für die Bürgerversicherung. Zu Änderungsüberlegungen bei der Betriebsrente erklärte Dauderstädt, dass das Risiko nicht auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verlagert werden dürfe. Es sei auch nicht vorstellbar, das Renteneintrittsalter allein unter Bezugnahme auf eine steigende Lebenserwartung immer weiter zu erhöhen. „Der dbb macht zudem weiter Druck, dass die Vereinbarung im Koalitionsvertrag, die Renten im Osten an die im Westen anzugleichen, noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt wird.“ Einer Absenkung der Beihilfe wie es sie in Baden-Württemberg bei nach dem 31. Dezember 2012 neu eingestellten Beamten bereits gibt, erteilte Dauderstädt eine klare Absage: „Das ist eine reine Einkommenskürzung.“

Die Seniorenvertreter der dbb Mitgliedsgewerkschaften und Landesbünde beschäftigten sich auf der Hauptversammlung weiter mit der Zukunft der sozialen Sicherungssysteme unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Fachtagung sowie der Übertragung der Mütterrente auf Beamte und Versorgungsempfänger und die Rentenangleichung Ost an West.

 

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