Berlin
Hauptausschuss: „Hauptstadtzulage“ unbefristet ab November
Die sogenannte Hauptstadtzulage soll – anders als im Gesetzentwurf des Senats vorgesehen – nach dem Willen des Hauptausschusses des Berliner Abgeordnetenhauses jetzt doch ab 1. November 2020 unbefristet gewährt werden. Damit folgte der Ausschuss am 27. Mai 2020 einer entsprechenden Forderung des dbb berlin.
Im Änderungsentwurf wurde außerdem eine Regelung aufgenommen, die Tarifbeschäftigte des Landes in entsprechender Anwendung in die Ballungsraumzulage einbezieht. Auch die Beschäftigten der Beteiligungen des Landes sollen die Zulage erhalten. Allerdings liegt dazu immer noch nicht die Zustimmung der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) vor.
Der Forderung des dbb berlin, auch den Beamtinnen und Beamten oberhalb der Besoldungsgruppe A13 die Hauptstadtzulage zu gewähren, wurde nicht entsprochen. Ihnen soll lediglich ein monatlicher Zuschuss von 15 Euro für ein Firmenticket des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg gewährt werden. Auch die geforderte Ruhegehaltfähigkeit der Zulage hat der Hauptausschuss nicht beschlossen.
Der Gesetzentwurf muss nun am 4. Juni 2020 vom Plenum des Abgeordnetenhauses endgültig beschlossen werden. „Der dbb berlin wird im Vorfeld seine weiteren Forderungen zur Nachbesserung erneut vehement einbringen“, kündigte dbb Landeschef Frank Becker an.