• „Faire-Kassenwahlgesetz“

Gesundheit

Kabinett beschließt Änderungen im Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz

Das Bundeskabinett hat dem Entwurf des „Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetzes (GKV-FKG)“ zugestimmt. Zuvor wurden jedoch einige wesentliche Punkte geändert, die auch der dbb kritisiert hatte.

„Die noch im Mai vorgesehene bundesweite Zwangsöffnung der regionalen Krankenkassen war für uns Augenwischerei. Was für die Versicherten zunächst nach mehr Wahlfreiheit klang, hätte tatsächlich die Versorgung in der Fläche gefährdet“, erklärte Maik Wagner, stellvertretender dbb Bundesvorsitzender, zur Kabinettsentscheidung am 9. Oktober 2019 . Dass die regionalen Ortskrankenkassen zum Teil einen günstigeren Beitragssatz verlangen, habe weniger mit Wettbewerbsverzerrungen zu tun, sondern trage vielmehr den regional unterschiedlichen Lohn- und Preisniveaus Rechnung. Zudem würden die über Jahrzehnte regional gewachsenen Versorgungsnetze zahlreiche Einsparmöglichkeiten bieten, die einer bundesweit geöffneten Kasse nicht zur Verfügung stehen. Wagner: „Ein Zwang zur Öffnung für alle Bürgerinnen und Bürger hätte die regionalen Strukturen jedoch gefährdet. Dies ist nun vom Tisch und das begrüßen wir ausdrücklich.“

Bei der Weiterentwicklung des Spitzenverbandes der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen (GKV-Spitzenverband) habe der Gesetzgeber ebenfalls „einen Gang zurückgeschaltet“, so der dbb Vize weiter. Der vom dbb kritisierte Austausch der ehrenamtlichen Verwaltungsräte durch Vorstandsmitglieder der Krankenkassen sei gestrichen worden. „Allerdings ist nun ein zusätzlicher Lenkungs- und Koordinierungsausschuss vorgesehen, der mit zehn hauptamtlichen Kassenvorständen besetzt sein soll. Auch dies bedeutet eine Schwächung der Sozialen Selbstverwaltung und der Sozialpartner und steht damit in krassen Gegensatz zum Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag, die Selbstverwaltung zu stärken“, bemängelte Wagner.

Die Reform des so genannten morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (MorbiRSA), der die finanziellen Zuweisungen für einzelne Krankheitsbilder regelt, sei hingegen weiterhin zu begrüßen. „Die bisherige Beschränkung auf bis zu maximal 80 Krankheitsbilder ist nicht mehr zeitgemäß gewesen. Ein Krankheitskostenvollmodell, dass die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds mit einem Katalog von bis zu 300 Grunderkrankungen wesentlich genauer darstellt, war überfällig“, so Wagner. „Auch die Einführung einer Vorsorgepauschale in den MorbiRSA trägt dazu bei, Prävention zu stärken und damit unser Gesundheitssystem nachhaltig zu stabilisieren.“

 

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