Thüringen

Landesregierung lehnt Entlastung für Tarifbeschäftigte ab

Im Dezember letzten Jahres hat der tbb von der Landesregierung aufgrund der übermäßig stark gestiegenen Lebenshaltungskosten die Gewährung von Zulagen für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes gefordert. Diese lehnt das jedoch ab, wie das Thüringer Finanzministerium (TFM) nun mitteilte.

Das TFM stützt sich nach Auffassung des tbb in seine Antwort zu stark auf die regionale Kleinteiligkeit innerhalb Thüringens, da es mitteilt: „Die Lebenshaltungskosten müssen im Vergleich zu anderen Regionen im Freistaat erhöht sein. Dabei ist eine vergleichende Betrachtung vorzunehmen, da höhere Lebenshaltungskosten nur in einem Verhältnis zu niedrigeren Kosten vorliegen können. Als Vergleichsmaßstab sind die durchschnittlichen Lebenshaltungskosten anzusetzen, denn deren Tragen stellt keine höhere und damit ausgleichswürdige Belastung dar.“

Das TFM führt weiter aus: „Die Möglichkeit einer (pauschalen) Zahlung für alle Beschäftigten eines Arbeitgebers zum Inflationsausgleich war tariflich nie beabsichtigt.“ Der tbb vertritt hingegen die Auffassung, dass der Tarifvertrag der Länder (TV-L) einen solchen Ausgleich nicht ausschließt. Vielmehr gebe er dem Arbeitgeber eine flexible Möglichkeit, um unter anderem auf regionale Besonderheiten zu reagieren, wenn er denn wolle.

 

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