Stadt Naunhof

Nachholbedarf bei Haustarifvertrag

Im Jahr 2017 wurde für die Stadt Naunhof einen Haustarifvertrag abgeschlossen, der den tariflosen Zustand der Beschäftigten erfolgreich beendet hat.

Kernstück der Einigung ist, dass es auch in Naunhof ein Tarifniveau wie im übrigen öffentlichen Dienst gibt. Damals wurde eine Klausel aufgenommen, die beide Seiten zur Anpassung des Tarifvertrags verpflichtet hat, wenn sich der TVöD ändert. Solchen Anpassungs- und Nachholbedarf gibt es in drei Bereichen:

  1. Arbeitszeit
    • Ab 2022 wird die Arbeitszeit im Tarifgebiet Ost des TVöD/VKA schrittweise auf dieselbe Zeit wie im Tarifgebiet West gesenkt. Ein lange überfälliger Schritt, den wir in Naunhof nachvollziehen müssen.
  2. Jahressonderzahlung
    • Die Prozentsätze der Jahressonderzahlung liegen in Naunhof mittlerweile unterhalb denen unseres Referenztarifvertrags und bedürfen der daher Anpassung
  3. Corona-Sonderzahlung
    • Mit VKA und Bund wurde eine steuer- und sozialabgabenfreie Corona-Sonderzahlung vereinbart, um die Belastungen im öffentlichen Dienst honorieren. Hier wurde die Steuer- und Sozialabgabenfreiheit bis Mitte 2021 verlängert. Eine Übertragung auf die Beschäftigten der Stadt Naunhof ist bislang nicht erfolgt.

Darum hat der dbb zu Verhandlungen aufgefordert und erwartet hier eine zeitnahe Antwort. Einen Rückfall in „alte Zeiten“ müsse gemeinsam verhindert werden.

 

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