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Wie zum Auftakt der Gespräche im Juli verabredet, haben der dbb und die Sana AG die Sondierung über einen Haustarifvertrag für die Beschäftigten der Gemeinschaftskliniken Mittelrhein gGmbH am 8. August 2022 fortgesetzt. Hintergrund ist die von der Sana AG geforderte Ablösung des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) nach einer Übernahme der Mehrheitsanteile an dem Gemeinschaftsklinikum. Zunächst bestand Einigkeit, dass ein Haustarifvertrag möglichst alle Beschäftigten erfassen soll, also neben der Pflege auch die Bereiche Medizinische Heil-, Fach- und Hilfsberufe, Verwaltung und Facility. Im Weiteren hat die Arbeitgeberseite ihre Vorstellungen zu den Eckpunkten der wesentlichen Inhalte eines speziellen Tarifvertrages für das Gemeinschaftsklinikum erläutert. Dies betrifft manteltarifliche Fragen, neue Eingruppierungsregelungen und die Überleitung der vorhandenen Beschäftigten in einen neuen Tarifvertrag. Dazu hat die dbb Verhandlungsführerin Siglinde Hasse noch einmal betont, dass für den dbb ein umfassender dynamischer Besitzstand der tarifvertraglichen Ansprüche des vorhandenen Personals eine Grundvoraussetzung für eine Ersetzung des TVöD ist. Aus Sicht der dbb Verhandlungskommission muss im Rahmen eines Haustarifvertrages für das Gemeinschaftsklinikum auch das Thema des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten eine Rolle spielen. Dazu braucht es Vorgaben zur regelmäßigen Erfassung von Belastungssituationen und passende Instrumente, diesen rechtzeitig zu begegnen, um Überlastung zu vermeiden. Die Parteien haben verabredet, Entgeltberechnungen auf der Basis einer zukünftigen Tabellenstruktur für typische Berufsgruppen und Erwerbsbiografien zu erstellen. Diese Beispiele sollen unter anderem die Bereiche Pflege, Verwaltung und Technik abdecken. Nach eingehenden internen Bewertungen sollen die Gespräche Mitte September fortgesetzt werden.

Seit Ende Juni 2022 können Arbeitgebende ihren Beschäftigten eine steuer- und sozialabgabenfreie Corona-Sonderzahlung zukommen lassen. Die Höhe kann bis zu 4.500 Euro betragen. Die Sonderzahlung soll die Belastungen im Kampf gegen die Pandemie abfedern und honorieren. Das hält der dbb für den richtigen Weg: Der Gesundheitsbereich im Allgemeinen und der Rettungsdienst im Speziellen wurden in den letzten zwei Jahren bis an die Grenzen der Belastbarkeit gefordert. Die nächste Virus-Welle zeichnet sich bereits ab. Darum hat der dbb – dort, wo er über die komba vertreten ist – die Arbeitgebenden und Geschäftsführenden in Brandenburg angeschrieben und auf die Möglichkeit der Sonderzahlung hingewiesen. Die Sonderzahlung kann einen Beitrag dazu leisten, in schwierigen Zeiten die Bindung an das Unternehmen zu stärken und gerade in den Zeiten hoher Inflation eine gewisse Entlastung bieten. Die Umsetzung muss natürlich in einem Tarifvertrag erfolgen. Jetzt kommt es auf die Arbeitgebenden an, ob sie die Belastungen anerkennen und mit dem dbb eine passgenaue Lösung für eine Corona-Sonderzahlung erarbeiten wollen.

 

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