Notlagen-Tarifverhandlungen
Noch keine Einigung für die Flughäfen erreicht
Seit sieben Runden verhandeln Gewerkschaften mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) über einen Notlagentarifvertrag für Flughäfen. Die Arbeitgeberseite hatte die dbb und ver.di aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie zu diesen Verhandlungen aufgefordert.
Für den dbb beamtenbund und tarifunion ist der Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen der zentrale Punkt eines Notlagentarifvertrags. Die Arbeitsplätze der Beschäftigten an den Flughäfen müssen dauerhaft abgesichert werden.
Gleichzeitig kann eine Notlagenvereinbarung nicht nur auf Kosten der Beschäftigten erfolgen. Die Bedingungen des Tarifvertrags müssen für beide Seiten akzeptabel sein und dürfen die Belegschaft nicht überfordern.
„Wir sind weiterhin einigungsbereit, um unsere Kolleginnen und Kollegen an den Flughäfen umfassend zu schützen“, erklärte dbb Verhandlungsführer Volker Geyer. „Es kann aber keinen Abschluss um jeden Preis geben.“ Deshalb müsse über einige offene Punkte weiter verhandelt werden. „Es gibt noch viele offene Fragen“, so Geyer: „Wie gehen wir mit Tochtergesellschaften der Flughäfen um? Wie schützen wir die Bereiche, in denen bereits jetzt schlechtere Bedingungen als im TVöD gelten? Wie lösen wir das Problem der Leiharbeit, während unsere Kolleginnen und Kollegen weniger arbeiten? Diese Fragen müssen geklärt werden, bevor wir eine Einigung erreichen können.“
Hintergrund
Vor dem Hintergrund der stark eingebrochenen Verkehrszahlen aufgrund der Corona-Pandemie hat die Arbeitgeberseite die Gewerkschaften zu Verhandlungen über einen Notlagentarifvertrag für Flughäfen im Rahmen der Einkommensrunde 2020 mit Bund und Kommunen aufgefordert. Zuvor hatte die Arbeitgeberseite bereits den Tarifvertrag über eine Ertragsbeteiligung der Beschäftigten an Flughäfen zum 31. Dezember 2020 gekündigt.