Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ)

Nulltoleranz bei Gewalt gegen Beschäftigte

Bundesfinanzminister Christian Lindner und der Vorsitzende des Hauptpersonalrats beim Bundesministerium der Finanzen (BMF), Thomas Liebel (BDZ), unterzeichneten am 11. Oktober 2022 eine gemeinsame Erklärung zur Nulltoleranz bei Gewalt gegen Beschäftigte der Bundesfinanzverwaltung.

Eine Studie des Deutschen Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung (FÖV) in Speyer, die vom Bundesministerium des Innern und für Heimat im Jahr 2020 in Auftrag gegeben wurde, hat einen jährlichen Anstieg der Gewaltdelikte ergeben. Danach ist jede/r vierte Beschäftigte im öffentlichen Dienst innerhalb eines Jahres einmal oder mehrfach Opfer von Gewalt am Arbeitsplatz geworden. Eine hohe Dunkelziffer von nicht gemeldeten Vorfällen macht etwa 70 Prozent der Studie aus. Der BDZ und der BDZ geführter Hauptpersonalrat betrachten die Entwicklung als besorgniserregend. Gewalt gegen Beschäftigte sei keinesfalls ein Randproblem und müsse mit einer klaren Nulltoleranz-Haltung und konkreten Präventions- und Nachsorgemaßnahmen begegnet werden.

Dem BDZ sei natürlich bekannt, dass innerhalb der Zollverwaltung entsprechende Maßnahmen und Meldewege zu Gewaltdelikten bestehen. Gleichwohl wäre die Dunkelziffer nichtgemeldeter Ereignisse hoch und zum Teil fehle es bislang an einer klaren und einheitlichen Nulltoleranz-Strategie für die gesamte Zollverwaltung. So würden beispielsweise betroffene Beschäftigte für das Durchsetzen von Schmerzensgeldansprüchen oder das Entfernen von Videoaufzeichnungen im Internet – die insbesondere von der Reichsbürger- und Querdenkerszene als Einschüchterungsversuch veröffentlicht werden – auf zivilrechtliche Verfahren verwiesen, anstatt einer Unterstützung des Arbeitgebers zu erfahren.

„Wir lassen Beschäftigte, die mit Gewalt konfrontiert werden, nicht allein“, betonte Bundesfinanzminister Christian Lindner gegenüber dem Hauptpersonalrat (HPR). Gemeinsam stellen sich BMF und HPR damit gegen jegliche Form der Gewalt, mit der sich die Menschen in der Bundesfinanzverwaltung an ihrem Arbeitsplatz konfrontiert sehen könnten. Die Erklärung dient auch der Sensibilisierung aller Verantwortlichen im Umgang mit Gewaltdelikten. Der HPR-Vorsitzende Thomas Liebel erklärte, dass auf Basis dieser Erklärung die Präventionsarbeit, Gefahrenanalysen und Qualifizierungsmaßnahmen für die Beschäftigten durch entsprechende Maßnahmen der Generalzolldirektion, ITZ Bund und Bundeszentralamt für Steuern in enger Abstimmung mit den zuständigen Interessenvertretungen um- beziehungsweise fortgesetzt werden müssten. Das umfasse etwa auch die fortlaufende Verbesserung der Schutzausrüstung und des Einsatzmaterials der Zöllnerinnen und Zöllner im Vollzug. Ferner müssten Meldesysteme so einfach und niedrigschwellig wie möglich gestaltet werden. Insbesondere Führungskräfte, aber auch Kolleginnen und Kollegen vor Ort könnten und sollten Betroffene unterstützen.

 

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