Nordrhein-Westfalen
Öffentlicher Dienst braucht ein ganzheitliches Attraktivitätskonzept
15.000 offene Stellen sprechen eine deutliche Sprache: Der öffentliche Dienst in NRW hat als Arbeitgeber ein massives Attraktivitätsproblem. Die Gründe sind vielfältig. Bei der digitalen FDP-Veranstaltungsreihe „Schlaglichter“ forderte der dbb Landeschef Roland Staude deshalb ein ganzheitliches Attraktivitätskonzept.
Ein wichtiger Baustein dieses Konzeptes sei die Besoldung, da monetäre Aspekte bei der Berufswahl immer noch eine entscheidende Rolle spielen. Staude verwies in diesem Zusammenhang auf die beiden wegweisenden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts aus dem Mai 2020, laut denen die Besoldung zum Teil evident unzureichend war. Um die besten Köpfe zu binden, halte der DBB NRW eine Behebung für zwingend erforderlich.
Eine weitere wichtige Stellschraube des Attraktivitätskonzepts betrifft laut Staude die Arbeitszeit. Um insbesondere die junge Generation für den öffentlichen Dienst zu gewinnen, sei die Work-Life-Balance von größter Bedeutung. Mit einer Wochenarbeitszeit von 41 Stunden könne der öffentliche Dienst in NRW hier aber keineswegs überzeugen. Der DBB NRW lege der Landesregierung deshalb für eine Übergangszeit das sogenannte „Hessische Modell“ nahe: Hierbei wird die Arbeitszeit auf 40 Stunden reduziert, die Beschäftigten arbeiten aber de facto 41 Stunden, um dem Arbeitsaufkommen weiter gerecht werden zu können. Die Überstunden werden auf einem langfristigen Arbeitszeitkonto angespart und stehen später flexibel zur Verfügung, zum Beispiel für ein Sabbatical.
Zudem erfordert ein ganzheitliches Attraktivitätskonzept, so der DBB NRW Chef weiter, mit Blick auf den digitalen Wandel auch eine tragfähige Lösung für das „Homeoffice“. Für viele Beschäftigte werde es auch nach Corona-Pandemie sehr attraktiv sein, ein bis zwei Tage Zuhause zu arbeiten. Staude fordert hier eine differenzierte Betrachtung. So verfolgt die Landesregierung mit ihrem Antrag auf Work-Spaces ein Konzept der „Mobilen Arbeit“. Diese ist nicht an den Wohnort gebunden und kann theoretisch mit dem Smartphone über offenes W-LAN in der Straßenbahn geleistet werden. Staude: „Hier gibt es noch jede Menge Luft nach oben. Bei einer ernsthaften Umsetzung müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt werden und zusätzlich die notwendigen Ressourcen bereitstehen.“ Bis dahin sei die Telearbeit für ihn das einzig tragfähige Modell, weil nur hier Arbeitssicherheit, Daten- und Gesundheitsschutz sowie eine adäquate technische Ausstattung gewährleistet sind.