Rettungsdienst Oder-Spree: Tarifkompromiss geglückt
In den Tarifverhandlungen für den Rettungsdienst Landkreis Oder-Spree haben komba gewerkschaft und dbb am 6. Juni 2016 eine Einigung mit den Arbeitgebern erzielt.
Im Bereich Notfallsanitäter (NFS) wird rückwirkend ab Januar 2016 eine echte Eingruppierung eingeführt. Das tarifvertragliche System bei der Angleichung an das Gehaltsniveau aus 2012 wird auch für Notfallsanitäter angewendet. Ausgangspunkt ist die Eingruppierung der Notfallsanitäter im kommunalen Bereich in der neuen Pflegetabelle des TVöD.
Bezugsgröße für das Vergleichsentgelt ist die Entgeltgruppe G des alten DRK-Tarifvertrags. Zwischen diesem Wert und der im Jahr 2015 geltenden Entgeltgruppe KR 8a wird die Differenz gebildet. Von dieser Differenz werden 75 % gezahlt. Ab Januar 2017 werden die im TVöD geltenden Tabellenentgelte für Notfallsanitäter gezahlt. Diese entsprechen der P8 der neuen Pflegetabelle.
Für den Zeitraum ab dem 1. Mai 2015 bis zum 31. Dezember 2015 gibt es eine nach Betriebszugehörigkeit gestaffelte Einmalzahlung. Diese wird wie folgt berechnet: Ab dem 1. des Monats, der dem Erwerb der Berufsbezeichnung folgt, gibt es rückwirkend eine monatliche Zulage von 200 Euro, bei einer Betriebszugehörigkeit von bis zu zehn Jahren. Ab zehn Jahren bis zum 20. Jahr gibt es 240 Euro pro Monat und ab dem 20. Jahr der Betriebszugehörigkeit gibt es 280 Euro pro Monat der Qualifikation zum Notfallsanitäter.
Diese Regelung gilt gleichzeitig auch für die als Notfallsanitäter ausgebildeten Wachenleiter und deren Stellvertreter. Schüler und Schülerinnen in der Ausbildung zum Notfallsanitäter werden in den Tarifvertrag aufgenommen. Die jetzt geltende Ausbildungsvergütung wird jeweils um 100 Euro aufgestockt.
Bei der Arbeitszeit gibt es eine tarifvertragliche rechtssichere Grundlage für 24-Stunden-Dienste. Gleichzeitig bekräftigen die Tarifvertragsparteien den 2012 gefundenen Kompromiss zur Arbeitszeit für die Zukunft, aber auch für die Gegenwart und die Vergangenheit. Ein 24-Stunden-Dienst wird vergütungsrechtlich mit 20 Stunden bewertet. Ein 12-Stunden-Dienst wird mit 10 Stunden bewertetet. Vergütungsrechtlich entspricht das 83,33 Prozent. Dies ist unabhängig von der tatsächlichen Auslastung. Hier bleibt es bei der maximalen Auslastungsgrenze von 40 Prozent. Dies sind maximal 9,6 Stunden Vollarbeit im 24-Stunden-Dienst. Jede Abweichung hätte die bestehenden Schichtmodelle gefährdet. Dieses Risiko war die Tarifkommission nicht bereit einzugehen.