• Zur Tarifauseinandersetzung am Frankfurter Flughafen

Stöhr: Streikrecht darf nicht angetastet werden

Die Tarifauseinandersetzung am Frankfurter Flughafen muss nach Auffassung des dbb von den dortigen Tarifvertragsparteien gelöst werden. Frank Stöhr, 1. Vorsitzender der dbb tarifunion, sagte am 22. Februar 2012 zum Streik der Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF), es gebe hierzu einen konstruktiven Vorschlag des von den Arbeitgebern vorgeschlagenen Schlichters Ole von Beust.

Zugleich warnte der dbb Vize vor einer gesetzlich verordneten Tarifeinheit, wonach nun „von Seiten der Arbeitgeberverbände natürlich sofort wieder gerufen wird“. Stöhr: „Eine solche gesetzliche Regelung würde die grundgesetzlich garantierte Koalitionsfreiheit aushebeln und wäre verfassungsrechtlich nicht haltbar. Sie würde das Streikrecht für einen Großteil der organisierten Gewerkschaftsmitglieder ins Leere laufen lassen. Dies wäre ein massiver Schaden für die seit Jahrzehnten bewährte Sozialpartnerschaft und Tarifpluralität in Deutschland.“

Eine gesetzliche Einschränkung des Streikrechts würde für die Gesellschaft und den Staat einen wesentlich höheren Schaden verursachen, als die Wirkungen dieser begrenzten Tarifauseinandersetzungen. Auf der anderen Seite müssten sich natürlich auch alle Gewerkschaften „immer die Frage der Verhältnismäßigkeit ihrer Arbeitskampfmaßnahmen stellen“, sagte Stöhr der „Süddeutschen Zeitung“ (Ausgabe vom 22. Februar 2012).

 

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