Tarifabschluss für die Beschäftigten der Goethe-Universität
Am 24. April 2013 hat sich der dbb beamtenbund und tarifunion bei den Tarifverhandlungen mit der Goethe-Universität auf die Übernahme des Tarifergebnisses mit dem Land Hessen geeinigt. Die Entgelterhöhungen von insgesamt 5,6 Prozent in zwei Schritten, die Einmalzahlungen von insgesamt 675 € und ein einheitlicher Erholungsurlaub von 30 Tagen gelten nunmehr auch für die Beschäftigten der Goethe-Universität. Eine verbesserte Regelung zum Umgang mit befristeten Arbeitsverhältnissen war leider mit der Arbeitgeberseite nicht zu vereinbaren. Es wurde jedoch beschlossen, dass Gespräche zur Befristungspraxis im vierten Quartal 2013 aufgenommen werden. Die Erklärungsfrist wurde bis zum 15. Juni 2013 festgesetzt. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2014.
Entgelt:
Die Tabellenentgelte steigen ab dem 1. Juli 2013 um 2,8 Prozent. Als Ausgleich für den Zeitraum Januar bis Juni 2013 wird eine Einmalzahlung von 450 € mit dem Gehalt Juli 2013 ausgezahlt (Teilzeitbeschäftigte anteilig). Ab dem 1. April 2014 steigen die Entgelte um weitere 2,8 Prozent. Für die Monate Januar bis März 2014 wird eine Einmalzahlung von 225 € mit dem Aprilgehalt ausgezahlt (Teilzeitbeschäftigte anteilig).
Erholungsurlaub:
Ab 1. Januar 2013 erhalten alle Beschäftigten unabhängig von ihrem Lebensalter einen Erholungsurlaub von 30 Tagen je Jahr. Für Auszubildende konnten wir uns auf 27 Tage je Jahr einigen. Für die Jahre 2011 und 2012 stehen aufgrund der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes vom 20. März 2012 ebenfalls 30 Tage Erholungsurlaub zu. Hier ist darauf zu achten, dass daraus resultierende Ansprüche für 2011 bis zum 30. Juni 2013 und Ansprüche für 2012 bis zum 30. September 2013 angetreten sein müssen. Die bestehende Übergangsregelung zum Urlaubsanspruch für über 50-Jährige (33 Tage) bleibt unverändert.
Entgelt Auszubildende:
Hier steigen die Ausbildungsvergütungen rückwirkend zum 1. Januar 2013 um monatlich 50 €. Ab dem 1. Januar 2014 steigen die Vergütungen um weitere 3 Prozent.
Übernahme Auszubildende:
Auch hier gilt die analoge Regelung wie beim Land Hessen. Das bedeutet, dass Auszubildende nach ihrer bestandenen Abschlussprüfung (ohne Notenbegrenzung), eine freie und zu besetzende Stelle, zunächst für 12 Monate und bei Bewährung dauerhaft übernommen werden. Diese Regelung gilt allerdings erst ab dem 1. August 2013.
Zulagen für Vorarbeiterinnen und Vorarbeiter:
Diese werden am 1. Januar 2014 um 3 Prozent auf dann 147,41 € bzw. 249,29 € erhöht und steigen zukünftig entsprechend der allgemeinen Lohnsteigerungen.
Bewährungs- und Fallgruppenaufstiege:
Hier ist sichergestellt, dass die vor der Überleitung angefangenen Aufstiege bis zum Ende der Laufzeit des Tarifvertrages realisiert werden können. Sollte die Entgeltordnung vorher in Kraft treten, könnten wir auch die bis zu sechsjährigen Aufstiege absichern.