Deutsche Steuer-Gewerkschaft (DSTG)

Umsatzsteuerkarusselle durch sehr schnelles Eingreifen bekämpfen

Das Thema „Maßnahmen gegen sogenannte Umsatzsteuerkarusselle“ stand im Mittelpunkt eines Fachgesprächs im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags am 15. Januar 2020. Der DSTG Bundesvorsitzende Thomas Eigenthaler plädierte für umgehende Umsatzsteuersonderprüfungen, sobald es um Vorsteuerbeträge bei nicht plausiblen Leistungsbewegungen gehe. Ein Betrugsschaden könne nur bei sehr schnellem Eingreifen verhindert werden.

Eigenthaler wies auf die völlig unzureichende Personalausstattung in diesem Bereich hin, die ein staatliches Handeln meist nur reaktiv und damit oft zu spät zulasse. Betrugskarussellen könnte ein schnelles Ende gesetzt werden, wenn es deutlich mehr Umsatzsteuer-Sonderprüfer gäbe, die bei Verdachtsmomenten in zwei bis drei Tagen vor Ort sein könnten. Aktuell gebe es jedoch rund 6.000 unbesetzte Stellen in den Finanzämtern, was die Situation noch zusätzlich erschwere.

Als „Karussellgeschäft“ oder „Karussellbetrug“ wird ein in der Europäischen Union seit mehreren Jahrzehnten verbreitetes Modell des Umsatzsteuerbetrugs bezeichnet, das in einem geschlossenen Kreislauf stattfindet und bis zu seiner Aufdeckung beliebig oft wiederholt werden kann. Die in mindestens zwei verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten ansässigen Betrüger kombinieren eine umsatzsteuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung mit dem umsatzsteuerpflichtigen Weiterverkauf im Importland. Der Betrug findet beim ersten umsatzsteuerpflichtigen Verkauf statt, indem der Verkäufer die vom Käufer eingenommene Umsatzsteuer nicht an das Finanzamt abführt, sondern einfach einbehält und mit seinen Komplizen teilt. Die übrigen Beteiligten des Warenkreislaufs verhalten sich grundsätzlich rechtskonform und wissen unter Umständen gar nicht, dass sie Teil eines Umsatzsteuerbetrugskarussells sind. Der betrügerische Händler – nicht selten eine Briefkastenfirma – verschwindet spurlos, sobald es zu „heiß“ wird. Daher wird dieser Beteiligte auch „Missing Trader“ – der „fehlende Händler“ – genannt. Je höher das Entdeckungsrisiko steigt, desto eher taucht dieser Missing Trader ab. Daher ist es wichtig, bei Auffälligkeiten möglichst rasch eine spezielle Außenprüfung durchführen zu können: die Umsatzsteuer-Sonderprüfung.

 

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