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Wechsel in Private Krankenversicherung bei Rentenbeginn bald möglich

Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Beitragsentlastung der Versicherten in der Gesetzlichen Krankenversicherung („GKV-VEG“) zugestimmt. Damit ist auch „eine Befreiung von der Versicherungspflicht bei Renteneintritt sowie der Wechsel in einen Tarif der Privaten Krankenversicherung (PKV) grundsätzlich wieder möglich“, sagte der dbb Seniorenchef Horst Günther Klitzing.

Zentrale Neuregelungen des GKV-VEG sind die Rückkehr zur paritätischen Beitragsfinanzierung in der Gesetzlichen Krankenversicherung, die Absenkung der Mindestbeiträge für Selbstständige sowie die Abschmelzung der Finanzreserven der gesetzlichen Krankenkassen.

Zudem wurde mit dem Gesetz aber ein Problem gelöst, auf das die dbb bundeseniorenvertretung seit langer Zeit hingewiesen hatte: Bisher können sich Betroffene bei Renteneintritt nicht mehr von der Versicherungspflicht befreien lassen, wenn sie bereits zuvor versicherungspflichtig gewesen waren, etwa in einem Arbeitsverhältnis. Ein Wechsel in die PKV wäre in diesem Fall nicht mehr möglich gewesen. „Dies ist besonders dann ärgerlich, wenn genau das seit Jahren geplant war und eigens dafür eine Anwartschaftsversicherung bei der PKV abgeschlossen wurde, in die lange bis sehr lange in gutem Glauben eingezahlt wurde, um den späteren Wechsel in die PKV bezahlbar zu halten“, so Klitzing. Er verwies darauf, dass die geleisteten Beiträge zur Anwartschaftsversicherung in solchen Fällen beim privaten Krankenversicherer verblieben wären, ohne, dass dieser eine Gegenleistung dafür hätte erbringen müssen.

 

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