dbb jugend zum Tarifeinheitsgesetz
Wir kämpfen weiter dafür, dass das Tarifeinheitsgesetz bald Geschichte ist!
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) vom 5. Juli 2022 ist aus Sicht der dbb jugend enttäuschend.
Nach einer Individualbeschwerde des dbb und weiterer Gewerkschaften gegen das Tarifeinheitsgesetz (TEG) hatte der EGMR entschieden, dass kein Verstoß gegen die Grundrechte auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit aus der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) vorliegt. Allerdings erfolgte die Entscheidung des EGMR nicht einstimmig.
„Wir hatten uns hier ein anderes Ergebnis gewünscht. Aus unserer Sicht beschneidet das TEG eindeutig die Grundrechte von Arbeitnehmenden in Deutschland“, so Claudio Albrecht, stellvertretender Vorsitzender der dbb jugend. „Mit dem TEG wird nicht nur eindeutig in Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie eingegriffen, sondern auch das Streikrecht negiert. Hinzu kommt, dass Gewerkschaften in einen sinnlosen Konkurrenzkampf gedrängt werden. Dies bindet wertvolle personelle, monetäre und zeitliche Ressourcen, die eigentlich in die Aushandlung besserer Tarifverträge fließen sollten“, ergänzt Albrecht.
„Vor diesem Hintergrund werden wir nicht aufhören, gegen dieses Gesetz zu kämpfen. Deshalb unterstützen wir die Petition der GDL zur Abschaffung des TEG und werden unser Missfallen gegen das Gesetz auch bei jeder Gelegenheit zum Ausdruck bringen“, unterstreicht der Stellvertreter der dbb jugend.
Die Petition kann hier unterschrieben werden: https://www.change.org/p/weg-mit-dem-tarifeinheitsgesetz-teg-her-mit-der-tariffreiheit
Im Dezember 2017 hatte der dbb gegen das ursprüngliche Tarifeinheitsgesetz Beschwerde vor dem Straßburger Gerichtshof erhoben. Durch den Urteilsspruch des BVerfG am 11. Juli 2017 stand der Weg zum EGMR (Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte) offen. Die Individualbeschwerde richtet sich, wie auch zuvor die erste Verfassungsbeschwerde im Jahr 2015, gegen das im Juli 2015 in Kraft getretene Tarifeinheitsgesetz vom 3. Juli 2015. Nicht nur der dbb hatte diesen Rechtsweg beschritten, auch die im dbb organisierte Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) und der Marburger Bund hatten Beschwerden gegen das TEG in Straßburg eingereicht.
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