Nordrhein-Westfalen

Amtsangemessene Alimentation: DBB NRW bietet Musteranträge an

Nach aktuellen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur amtsangemessenen Alimentation rät der DBB NRW den Beamtinnen und Beamten in einer Meldung vom 28. Oktober 2020 mögliche Ansprüche noch in diesem Jahr schriftlich geltend zu machen. Dafür bietet der Verbund Musteranträge und Musterwidersprüche an.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit zwei Ende Juli 2020 veröffentlichten Beschlüssen vom 4. Mai 2020 festgestellt, dass sowohl die Grundbesoldung im Land Berlin im Jahr 2009 bis 2015, aber auch die in Nordrhein-Westfalen in den Jahren 2013 bis 2015 gewährte Besoldung ab dem dritten Kind zu niedrig bemessen waren.

In beiden Entscheidungen wurden sowohl der Gesetzgeber des Landes Berlin als auch der Gesetzgeber des Landes Nordrhein-Westfalen aufgefordert, bis zum 1. Juli / 31. Juli 2021 verfassungskonforme Regelungen zu treffen. Angesichts der Komplexität der Entscheidungen ist damit zu rechnen, dass seitens der Gesetzgeber nicht kurzfristig, sondern erst im nächsten Jahr entsprechende Gesetzentwürfe vorgelegt werden, um sowohl für die Vergangenheit aber auch für die Zukunft verfassungskonforme Regelungen zu treffen.

 

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