Kommunaler Nahverkehr Bayern
Arbeitgeber verbessern ihr Angebot erneut
Am Freitag, den 22. Juni 2018, hat der dbb mit dem Kommunalen Arbeitgeberverband Bayern in Nürnberg noch einmal über das Angebot aus den Tarifverhandlungen vom 15. Juni 2018 verhandelt. In diesen Verhandlungen gab es ein neues Angebot, welches neben den bereits bekannten Punkten einige Neuerungen enthält. Das Angebot unterliegt auch weiterhin der Erklärungsfrist bis Dienstag, den 3. Juli 2018.
Das Angebot sieht wie folgt aus
1. Entgelt
- Ab dem 1. Juni 2018 erhalten alle Beschäftigten eine Entgelterhöhung in Höhe von 3,19 Prozent.
- Ab dem 1. Juli 2019 erhalten alle Beschäftigten eine Entgelterhöhung in Höhe von weiteren 3,3 Prozent.
2. Schicht- und Wechselschichtzulage
- Ab dem 1. Juni 2018 wird die Wechselschichtzulage auf 290 Euro pro Monat angehoben.
- Ab dem 1. Juni 2018 wir die Schichtzulage auf 185 Euro pro Monat angehoben.
3. Zeitzuschläge
- Ab dem 1. Juni 2018 werden die Zeitzuschläge für Sonderformen der Arbeit aus der Stufe 2 der individuellen Entgeltgruppe berechnet.
4. Umwandlung von Entgelt in Zeit als Mehrurlaub
- Ab dem 1. Januar 2020 können Beschäftigte einen Teil ihres Entgelts in einen zusätzlichen Urlaub in Höhe von 5 Tagen umwandeln.
- Basis für die Inanspruchnahme des Urlaubs ist eine Entgeltminderung in Höhe von 2,5 Prozent, die auch für alle monatlichen Zulagen gilt.
- Wollen Beschäftigte diese Umwandlung, hat eine Mitteilung bis zum 31. Mai des Vorjahres an den Arbeitgeber zu erfolgen.
- An diese Umwandlung sind die Beschäftigten zwei Jahre gebunden, erst danach können sie sich wieder neu entscheiden.
5. Zulage für geteilte Dienste
- Ab dem 1. Juni 2018 wird die Zulage für geteilte Dienste auf 10 Euro erhöht.
- Alternativ können sich die Beschäftigten ab dem 1. Juli 2019 statt der Zulage für eine Zeitgutschrift von 30 Minuten pro geteiltem Dienst entscheiden; das Wahlrecht muss bis zum 31. Dezember 2018 ausgeübt werden und gilt zunächst bis zum 31. Dezember 2021.
6. Vor- und Abschlussarbeiten
- Ab dem 1. Juli 2019 haben die Beschäftigten ein Wahlrecht, die Vor- und Abschlusszeiten nach § 8a Abs. 4 S. 2 TV-N Bayern in Zeit umzuwandeln; auch hier muss das Wahlrecht bis zum 31. Dezember 2018 ausgeübt werden und gilt zunächst bis zum 31. Dezember 2021.
7. Entlastungstage für Beschäftigte im Schicht- und Wechselschichtdienst
- In 2019 erhalten alle Beschäftigten, die mindestens ein Jahr ununterbrochen die Schicht- oder Wechselschichtdienstzulage erhalten haben, einmalig eine Zeitgutschrift in Höhe von 6 Stunden.
- Ab dem 1. Januar 2020 können alle Beschäftigten, die mindestens ein Jahr ununterbrochen die Schicht- oder Wechselschichtdienstzulage erhalten haben, einen zusätzlichen Urlaubstag erwerben, wenn sie auf 0,25 Prozent ihres Entgelts verzichten.
8. Streichung des § 14 Abs. 4 S. 4 TV-N Bayern
- Diejenigen Beschäftigten, die bis zum 22. Juni 2018 die Voraussetzungen des zusätzlichen Urlaubstages erfüllen, behalten diesen; für alle anderen Beschäftigten wird der Tag gestrichen.
9. Azubis
- Übernahme des TVaÖD für die Auszubildenden im bayerischen Nahverkehr
10. Laufzeit
- Laufzeit des Manteltarifvertrages beträgt bis zum 30. Juni 2020
- Laufzeit der Entgelttabellen beträgt bis zum 31. August 2020
Wie gefordert, berücksichtigt das aktuelle Angebot die Besonderheiten im bayerischen Nahverkehr. Erstmalig gibt es im Bereich des kommunalen Nahverkehrs eine Wahlmöglichkeit der Beschäftigten zwischen Entgelt und zusätzlichem Urlaub einzuführen. Dies ist aus Sicht des dbb ein erster sehr wichtiger Schritt, um die Arbeitsbedingungen für alle Beschäftigten zu verbessern. Diesen Weg wird der dbb auch in den zukünftigen Tarifrunden weiter beschreiten. Zusätzlich wurden weitere Möglichkeiten zur Umwandlung von Entgeltbestandteilen in Zeit geschaffen, für die sich die Beschäftigten entscheiden können. Auch diese Entwicklung beurteilt der dbb als positiv und wird sie weiterverfolgen.
Das Angebot wird nun intern beraten. Am Dienstag, den 3. Juli 2018, teilt der dbb seien Entscheidung den Arbeitgebern mit.