Baden-Württemberg: Kritik an geplanter Novellierung des Landesreisekostenrechts

Der Gesetzentwurf zur Novellierung des Landesreisekostengesetzes (LRKG), der Landestrennungsgeldverordnung (LTGVO) und der Verwaltungsvorschrift (VwV) zum LRKG des Finanzministeriums von Baden-Württemberg ist beim BBW - Beamtenbund Tarifunion auf erhebliche Kritik gestoßen, da der Entwurf den Schwerpunkt lediglich auf Einsparungen bei Dienstreisen setzt. Das teilte der dbb Landesbund am 20. September 2017 mit.

Grundsätzlich hatte der BBW die Absicht des Finanzministeriums begrüßt, das Reisekostenrecht des Landes zum Zweck der Verwaltungsvereinfachung und des Bürokratieabbaus zu novellieren und hinsichtlich des Mobilitätsverhaltens den Belangen des Klimaschutzes Rechnung zu tragen. Zentrale Forderungen wie die Erstattung der Kosten für die 1. Klasse der Bahn, die einheitliche Erstattung von mindestens 35 Cent je Kilometer bei der Nutzung des privaten PKW sowie die Aufhebung der Erstattungsbegrenzung auf 50 Prozent bei Beamten auf Widerruf beziehungsweise in Ausbildung seien jedoch außer Acht gelassen worden. Zudem sei trotz der Reduzierung der Regelungsdichte von 24 auf 14 Paragraphen und dem Wegfall der Landesauslandsreisekostenverordnung keine echte Vereinfachung gelungen.

 

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