Beamtenversorgung

Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2023/2024 in der Pipeline

Der Plan der Bundesregierung zur Übertragung des Tarifergebnisses auch auf die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Bundes liegt nun vor.

„Die geplante Übertragung des Tarifergebnisses auf die Ruhestandbeamtinnen und -beamten des Bundes ist nicht nur aus Gründen der Gerechtigkeit, Gleichbehandlung und Anerkennung der Lebensleistung geboten, sondern gerade in diesem und im kommenden Jahr notwendig, um die gestiegen Kosten in nahezu allen Lebensbereichen zu kompensieren“, sagte der Vorsitzende der dbb bundesseniorenvertretung Horst Günther Klitzing. „Vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage ist die Übertragung insbesondere der Sonderzahlung auch auf Versorgungsempfänger und -empfängerinnen als außergewöhnlicher Erfolg zu werten.“

Der vorliegende Entwurf zum Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz sieht vor, dass den Beamtinnen und Beamten im Jahr 2023 steuerfreie Sonderzahlungen in Höhe von insgesamt 3 000 Euro zum Ausgleich für die stark gestiegene Inflation gewährt werden. Dies gilt - in Abhängigkeit der jeweils maßgeblichen Ruhegehalts- und Anteilssätze in der Hinterbliebenenversorgung - auch für die Versorgungsempfangenden des Bundes.

Im Jahr 2024 ist zum 1. März eine Anhebung der Dienst-, Amts- und Versorgungsbezüge um einen Sockelbetrag in Höhe von 200 Euro und anschließend um 5,3 Prozent vorgesehen.

Entsprechend einer Vereinbarung des Koalitionsvertrages enthält der Gesetzentwurf zudem eine Regelung zur Wiederherstellung der Ruhegehaltfähigkeit der sogenannten Polizeizulage. Dies gilt auch für Beamtinnen und Beamte, die sich bereits im Ruhestand befinden und bei denen die Polizeizulage aufgrund des Versorgungsreformgesetzes 1998 bisher nicht ruhegehaltfähig war.

Um eine möglichst rasche Auszahlung der Sonderzahlung zu ermöglichen, soll das Gesetz spätestens am 12. Juli 2023 im Kabinett beschlossen werden.

 

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