TV Zukunft Fraport

Bodenverkehrsdienste Fraport: Forderungen diskutiert

Die Verhandlungen über Änderungen im "TV Zukunft Fraport" werden demnächst aufgenommen. Die dbb Verhandlungskommission Bodenverkehrsdienste Fraport hat sich am 20. November 2018 in Frankfurt getroffen und ihre Forderungsdiskussion fortgesetzt.

Orientierung am TVöD

Die dbb Kommission ist sich einig, dass für die Kollegen, die bereits vor dem 31. Dezember 2009 bei Fraport waren, der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) wieder uneingeschränkt gelten muss. Die Kürzung des Zusatzurlaubs für Wechselschichtarbeit und der Wegfall der bezahlten Pause bei Wechselschichtarbeit müssen rückgängig gemacht werden.

Auch für die Beschäftigten, die nach dem 31. Dezember 2009 eingestellt wurden, fordert der dbb Verbesserungen. Die bestehende Tabelle mit nur vier Stufen und das System der Eingruppierung mit nur fünf Entgeltgruppen bietet den Kollegen zu wenige Perspektiven. Bei der Diskussion hierüber will sich die Kommission ebenfalls am TVöD orientieren. In diesem Zusammenhang soll auch über die bestehenden Zulagen und über Funktionen, die sich derzeit in der Eingruppierung nicht wiederfinden, gesprochen werden.

Schutz der Beschäftigten

Bei Fortführung des "TV Zukunft Fraport" müssen außerdem die bestehenden Regelungen zum Schutz der Kollegen fortgeführt werden. Das gilt für den Ausschluss betriebsbedingter Beendigungskündigungen und auch für den Schutz vor Ausgründungen und Auslagerungen von Geschäftsbereichen.

Altersteilzeit

Die dbb Verhandlungskommission spricht sich außerdem dafür aus, dass die im "TV Zukunft Fraport" enthaltende Regelung zur Altersteilzeit auf weitere Geburtsjahrgänge ausgedehnt wird, um den Beschäftigten, die jahrzehntelang körperlich sehr anstrengende Tätigkeiten ausgeübt haben, einen früheren Eintritt in eine Ruhephase zu ermöglichen. Das muss allerdings so ausgestaltet sein, dass die Beschäftigten sich dies auch leisten können.

Hintergrund

Am Flughafen Frankfurt werden die Bodenverkehrsdienste – im Gegensatz zu vielen anderen Verkehrsflughäfen in Deutschland – teilweise vom Flughafenbetreiber Fraport selbst durchgeführt. Für die dort beschäftigten Kollegen gilt grundsätzlich der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Im Jahr 2009 haben die Gewerkschaften mit Fraport den "Tarifvertrag Zukunft Fraport" abgeschlossen, um dieses integrierte Geschäftsmodell zu erhalten und Ausgründungen zu verhindern. Im Jahr 2016 wurde ein gemeinsamer Betrieb von Fraport, der FRA-Vorfeldkontrolle und FraGround gebildet, ebenfalls mit dem Ziel der Erhaltung der Bodenverkehrsdienste im Fraport-Konzern.

 

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