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Charité: Tarifverträge unterzeichnet, auf Neuerungen achten!

Die Charité und die dbb tarifunion haben die neuen Tarifverträge für die Beschäftigten der Charité Anfang Januar 2012 unterzeichnet. Die Tarifverträge gelten rückwirkend ab 1. Juli 2011.

Es handelt sich um:

  • Tarifvertrag für die Charité Universitätsmedizin Berlin (TV Charité)
  • Entgelttarifvertrag für die Charité (ETV-Charité)
  • Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Charité in den TV Charité und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ Charité)
  • Tarifvertrag Meistbegünstigung Charité
  • Tarifvertrag Nr.1 für die Auszubildenden der Charité

Neuerungen:

Die Tarifverträge enthalten einige Neuerungen, insbesondere im Bereich von Zulagen. Aus diesem Grund, bitten wir, darauf zu achten, ob rückwirkend ab dem 1. Juli 2011 folgende Zahlungen von der Charité geleistet bzw. ob folgenden Regelungen beachtet werden, sofern der einzelne Beschäftigte anspruchsberechtigt ist:

TV Charité:

  • Freistellung Praxisanleiter (§ 8 Abs. 12): Zeiten für die Praxisanleitung sind im Dienstplan im erforderlichen Umfang zu berücksichtigen
  • Definition Wechselschicht- / Schichtarbeit (§ 10 Abs. 1 und 2): Bezug ist der Kalendermonat, nicht der Zeitmonat
  • Ausgleich für Nachtarbeit (§ 12 Abs. 1 b): ab 1. Januar 2012 für ehemalige Angestellte 15 % (anstelle von 1,28 Euro / Stunde)
  • Höhe Wechselschicht- / Schichtzulage (§ 12 Abs. 4 und 5): Teilzeitbeschäftigte erhalten die volle Wechselschicht- oder Schichtzulage
  • Einsatz abweichend vom gesicherten Dienstplan (§ 12 Abs. 6): Einsatzprämie von 30 Euro (auch für Teilzeitbeschäftigte) für jeden Einsatz abweichend vom gesi-cherten Dienstplan (nicht nur bei Rückholen aus dem Frei). Zusätzliche Zeitgut-schrift von 10 % bei Einsatz innerhalb von 96 und von 30 % bei Einsatz innerhalb von 48 Stunden.
  • Bereitschaftsdienst (§ 13): Ab 1. Oktober 2011 neue Stufen, I (früher A und B), II (früher C), III (früher D), inklusive neuer Bereitschaftsdienstentgelte (Anlage C zum ETV-Charité)
  • Zulage für EG 5 bis 15 (§ 21 Abs. 3): Beschäftigte der EG 5 bis 15 erhalten eine Zulage in Höhe von 25 Euro / Monat
  • Stationsleitungszulage (§ 21 Abs. 4): Stationsleitungen erhalten ein Funktionszulage in Höhe von 30 Euro / Monat, wenn sie keine andere Funktionszulage erhalten
  • Zulage für EG 1 bis 4 (§ 21 Abs. 5): Beschäftigte der EG 1 bis 4 erhalten eine Zulage in Höhe von 8,4 % der Stufe 2 ihrer EG / Jahr, Auszahlung jeweils im Juli
  • Einmalzahlung nach Fachweiterbildung (§ 28 Abs. 5): Beschäftigte der Bereiche OP, Anästhesie, ITS, Nephrologie, Onkologie, Psychiatrie, Endoskopie erhalten nach Abschluss der Fachweiterbildung 200 Euro (auch wenn der Abschluss vor 1. Juli 2011 erfolgt ist)
  • Frei vor und nach Urlaub (§ 31 Abs. 1): Wochenenden vor bzw. nach einem min-destens 5-tägigen Urlaub (Montag bis Freitag) bleiben arbeitsfrei; vor Urlaubsbeginn ist kein Nachtdienst und keine Rufbereitschaft zu planen Entgelttarifvertrag Charité
  • Tabellenentgelte (§ 2, Anlagen A und B): Erhöhung der Tabellenentgelte ab 1. Juli 2011 um 150 Euro, ab 1. Juli 2012 um weitere 50 Euro
  • Anpassungszulage (§ 5 Abs. 1 und 2): Anpassungszulage in Höhe von 0,6 % / Monat bis 31. März 2012; danach Neuberechnung und ggf. Erhöhung (Absenkungen sind ausgeschlossen)
  • Funktionszulage für Pflegekräfte (§ 6): Pflegekräfte der Entgeltgruppen 8a und 9a sowie Leitungen und Stellvertretungen der Bereiche ITS, OP und Anästhesie erhalten eine Funktionszulage von 50 Euro / Monat
  • Jahressonderzahlung bis Ende 2015 (§ 7): Auszahlung im November; sie beträgt in den EG 1 bis 8 und 9a = 45%, EG 9 bis 12 = 40 %, EG 13 bis 15 = 30 % (je-weils des Durchschnitts der Entgelte der Monate Juli, August und September des zurückliegenden Jahres)
  • Einführungsausgleich von 2012 bis 2015 (§ 8): Auszahlung im Januar, er beträgt in den EG 1 bis 8 und 9a = 45%, EG 9 bis 12 = 40 %, EG 13 bis 15 = 30 % (jeweils des Durchschnitts der Entgelte der Monate April, Mai und Juni des laufenden Jahres)
  • Jahressonderzahlung Ost nur im November 2011 (§ 7 Abs. 5) und Einführungsausgleich Ost nur im Januar 2012 (§ 8 Abs. 4): EG 1 bis 8 und 9a = 38,5 %, EG 9 bis 12 = 34 %, EG 13 bis 15 = 25,5 % (danach gelten die Werte für West)

Die gkl-Betriebsgruppe der Charité bietet allen Stationen, Bereichen und Abteilungen die Möglichkeit, Fragen zu diesen Themen zu stellen. Gerne kommen wir zu Ihnen auf die Station (z. B. in ein Meeting), in die Bereiche und in die Abteilungen, um den neuen Tarifvertrag vorzustellen und Ihre Fragen zu beantworten.

 

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