dbb Bundeshauptvorstand fasst wichtige gewerkschaftspolitische Beschlüsse

Auf seiner Frühjahrssitzung am 7. und 8. Juni 2010 in Rostock-Warnemünde hat der dbb Bundeshauptvorstand wichtige gewerkschaftspolitische Beschlüsse gefasst. Dabei ging es sowohl um Positionierungen in den Bereichen Arbeit und Soziales als auch um finanz-, sicherheits-, bildungs- und europapolitische Beschlüsse. So setzt sich der dbb unter anderem für variable Altersgrenzen bei Ausscheiden aus dem aktiven Dienst für Wechsel- und Schichtdienstleistende ein. Vor dem Hintergrund der stufenweisen Erhöhung des Renteneintrittsalters plädiert der dbb unter bestimmten Voraussetzungen auch für die Schaffung von Lebensarbeitszeitkonten; dafür müssten allerdings zunächst im Beamtenrecht von Bund und Ländern notwendige Rechtsgrundlagen geschaffen werden. Auch trage der dbb „eine Flexibilisierung der Lebensarbeitszeit nur mit, wenn besoldungs- und versorgungsrechtliche Nachteile ausgeschlossen und Beamtinnen und Beamten Anreize für die Inanspruchnahme geboten werden“.

Als ein „Gebot der Gerechtigkeit“ bezeichnet es der dbb, „endlich Regelungen zur Mitnahmefähigkeit beamtenrechtlich erdienter Versorgungsanwartschaften bei einem Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst zu schaffen“, um so den notwendigen Austausch mit der Privatwirtschaft zu fördern.

Desweiteren fordert der dbb den Gesetzgeber auf, „den Missbrauch der Leiharbeit gesetzlich zu beenden“. Leiharbeiter und Stammbelegschaft seien bei der Entlohnung gleichzustellen und zu gleichen Arbeitsbedingungen zu beschäftigen. Es dürfe in Deutschland zu keiner weiteren Ausweitung des Niedriglohnbereichs kommen, fordert der dbb weiter. Deshalb plädiere der gewerkschaftliche Dachverband für branchenspezifische Mindestlöhne. Vor dem Hintergrund der evidenten Finanznot der Kommunen mahnt der dbb als Ziel der Reform der Gemeindefinanzierung „eine stabile Einnahmebasis bei gleichzeitig geringerer Konjunkturabhängigkeit“ an.

Wer neben dem Beruf einen Angehörigen pflegt, muss nach Auffassung des dbb besser finanziell abgesichert werden – etwa durch eine dem Elterngeld vergleichbare Entgeltersatzleistung. Mit Blick auf aktuelle datenschutzrechtliche Themen setzt sich der dbb dafür ein, „dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit hinsichtlich der Erhebung, Speicherung und Verwendung von Daten gewahrt wird“. Es müsse „unverzüglich ein eigenständiges Beschäftigungsdatenschutzgesetz erlassen“ werden.

In der Debatte um die Europa 2020-Strategie fordert der dbb, die Folgen der durch Spekulanten auf den deregulierten Finanzmärkten ausgelösten Krise dürften in Bezug auf Haushaltskonsolidierung und Schuldenabbau „nicht zu Lasten der die regionale und soziale Kohäsion sichernden öffentlichen Dienste gehen“; arbeitsmarktpolitische Konzepte müssten auf ihre sozialen Folgen überprüft werden. Im Bereich der inneren Sicherheit fordert der dbb unter anderem eine „sorgfältige Gesetzesinitiative zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung unter Erfüllung der Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts“.

Vier Jahre nach der Einführung von Studiengebühren in vielen Bundesländern werde deutlich, dass sich eine Reihe der damit verbundenen Befürchtungen bestätigten, stellt der dbb fest und fordert, im Hochschulsektor müsse Bildungsgerechtigkeit unter anderem durch die Einführung eines „Darlehnstopfes“ und eines Stipendiensystems nach angelsächsischem Vorbild ermöglicht werden und Studiengebühren müssten in voller Höhe den Hochschulen zufließen.

 

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