dbb mahnt: Zügig konkreten Gesetzentwurf zur Gesundheitsreform vorlegen

Der dbb hat seinen Appell an die Bundesregierung erneuert, zügig die offenen Fragen bei der Gesundheitsreform zu beantworten und einen konkreten Gesetzentwurf zu präsentieren. Der stellvertretende Bundesvorsitzende des gewerkschaftlichen Dachverbandes Klaus Dauderstädt, der auch Vorsitzender der Gewerkschaft der Sozialversicherung (GdS) ist, sagte am 5. Juli 2010: „Der sozialversicherte Bürger und Steuerzahler hat ein Recht darauf zu erfahren, wie es um die Zukunft des deutschen Gesundheitswesens bestellt ist.“

Was in Presseberichten zu den Ansätzen der angekündigten Gesundheitsreform der schwarz-gelben Koalition berichtet wird, lasse eine „gewisse Einsicht“ durchscheinen, Elemente aus der Koalitionsvereinbarung zurückzustellen und – auch bei dem jetzt zu deckenden Finanzbedarf - an Kernprinzipien einer solidarischen Krankenversicherung festzuhalten. So wird zunächst der allgemeine und bundeseinheitliche Beitragssatz von 14,9 auf 15,5 Prozent angehoben und damit die Tabuschwelle von 15 Prozent, die schon einmal rückgängig gemacht worden war, überwunden. Dies mache Sinn, wenn der Gesetzgeber davon ausgehen muss, dass in einem solchen Umfang ohnehin für ausnahmslos alle Krankenkassen Mehrbedarf entstehen wird, stellte Dauderstädt fest.

„Der Wettbewerb darf sich dann künftig weiter über Zusatzprämien abspielen, bei denen zwei bisherige Grenzen fallen sollen: Zum einen wird die Obergrenze von derzeit einem Prozent des Einkommens nach oben geöffnet, erst ab mehr als zwei Prozent soll es einen Sozialausgleich geben. Zum anderen wird die Obergrenze der Prämie, die ohne Einkommensprüfung und ohne Sozialausgleich erhoben werden darf, von derzeit 8 auf voraussichtlich 16 Euro verdoppelt. Das wird die Entscheidung der Selbstverwaltungen nicht wesentlich leichter machen, solche Zusatzprämien mit der Folge von Mitgliederverlusten zu beschließen oder um jeden Preis zu vermeiden, bis die Grenze zur Insolvenz erreicht wird. Zudem bleibt gerade bei einer Einkommensprüfung ein immenser Verwaltungsaufwand zu befürchten, der den ebenfalls angemahnten Einsparungen bei den Verwaltungskosten entgegenläuft“, gab der dbb Vize zu bedenken.

Unklar bleibe, wie der Sozialausgleich abgewickelt werden soll. „Eine Einschaltung der Arbeitgeber, wie in Medienberichten verlautbart, ist deshalb schwer nachzuvollziehen, weil diese bei der Erhebung der Zusatzbeiträge gerade außen vor bleiben sollen. Würden bei der Festlegung der Einkommensgrenze auch noch andere Einkunftsarten berücksichtigt, wäre das gänzlich unmöglich.“ Dauderstädt weiter: „Jedenfalls ist eine weitere Einsicht dort zu erkennen, an der geplanten Beitragsanhebung auch die Arbeitgeber hälftig zu beteiligen, wie dies der Finanzierung der Sozialversicherung im wesentlichen auch sonst entspricht. Ohnehin sind die Versicherten durch den Zusatzbeitrag von 0,9 Prozent, über dessen Zukunft noch keine Nachricht vorliegt, mehr belastet.“

 

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