Verbändeanhörung „Gute-KiTa-Gesetz“
dbb will mehr und bessere Kindertagesbetreuung
Der dbb hat den Referentenentwurf für das „Gute-Kita-Gesetz“ aus dem Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) grundsätzlich begrüßt. Hinsichtlich der konkreten Umsetzung bleiben aber noch viele offene Fragen.
Das Gesetz sieht vor, dass die Bundesländer aus einem „Instrumentenkasten“ je nach Bedarf eigene Handlungsfelder definieren können, um die Qualität der Kindertagesbetreuung zu verbessern. Dafür erhalten sie über einen Zeitraum von vier Jahren (bis 2022) finanzielle Unterstützung vom Bund.
Der dbb hat bei der entsprechenden Verbändeanhörung am 13. August 2018 im BMFSFJ deutlich gemacht, dass die Gewinnung von qualifizierten Fachkräften eines der wirksamsten Mittel für die angestrebten Verbesserungen ist. Insofern dürfe dieser Aspekt kein (Wahl-)Instrument unter vielen anderen sein, sondern müsse bundesweit als zentrale Maßnahme umgesetzt werden. Grundsätzlich gehe es darum, sowohl Qualität als auch Quantität der Betreuung immer gemeinsam im Blick zu behalten.
Mit Blick auf die angestrebte bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf wies der dbb zudem darauf hin, dass dies nicht nur durch eine Flexibilisierung der Öffnungs- und Buchungszeiten der Kitas erreicht werden könne. Vielmehr seien hier auch grundsätzlich die Arbeitgeber in der Pflicht, entsprechend flexiblere Arbeitszeitmodelle für die Beschäftigten zu ermöglichen und dazu mit den Gewerkschaften in Dialog zu treten.
Zudem, so der dbb weiter, seien noch viele Fragen ungeklärt. Dies betreffe etwa die Kriterien und Verfahren für die von den Ländern vorzunehmenden Qualitätsanalysen, den zeitlichen Fahrplan für die einzelnen Umsetzungsschritte sowie die Aufgaben der im Gesetz geplanten „Service- und Koordinierungsstelle“. Auch müsse die langfristige Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität in der Kindertagesbetreuung über das Jahr 2022 hinaus ebenso sichergestellt werden wie die konsequente Einbindung der Sozialpartner in alle Prozesse.