DPolG: Ja zu EU-weiten Grundrechten für Opfer von Straftaten
Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) begrüßt das Vorhaben einer EU-Richtlinie über EU-weite Mindeststandards für die Rechte von Opfern. Das Europäische Parlament verabschiedete die Richtlinie am 12. September in 1. Lesung. „Wir unterstützen seit langem Maßnahmen, die den Opferschutz voranbringen und unterstützen den europäischen Gesetzgeber hier ausdrücklich“, so der DPolG-Bundesvorsitzende Rainer Wendt. Nun ist der Rat am Zug. Stimmen die zuständigen Minister der Mitgliedstaaten dem Entwurf mit seinen vom Parlament vorgenommenen Änderungen zu, kann die Richtlinie in Kraft treten.
Rainer Wendt betrachtet das deutsche Gewaltschutzgesetz bei häuslicher Gewalt als beispielgebend, sieht aber auf europäischer Ebene weiteren Verbesserungsbedarf. „Kriminalität macht nicht vor Grenzen halt. Grenzüberschreitende Verbrechen sowie Alltagsdelikte sind in Europa leider an der Tagesordnung. Deshalb ist die EU-Richtlinie für einen verbesserten Opferschutz überfällig“, so Wendt. Die DPolG spreche sich für eine zügige Verabschiedung der Richtlinie aus. „Die Mitgliedstaaten sollten die Richtlinie dann buchstabengetreu umsetzen.“
Wendt betont weiter, es sei über die Richtlinie hinaus wichtig, in Europa an gemeinsamen Projekten zur Prävention von Straftaten zu arbeiten. „Ähnlich wie im Verkehrsbereich, wo das europäische Netzwerk der Verkehrspolizeien – TISPOL – Erfolge bei der Verkehrsunfallbekämpfung verzeichnet, schlagen wir eine Zusammenarbeit der europäischen Sicherheitskräfte im Bereich der Kriminalprävention vor. Einbruch, Diebstahl, Raub und Körperverletzung – davor fürchtet sich jeder EU-Bürger. Alle Maßnahmen, die dem Schutz vor solchen Straftaten dienen, kommen daher unmittelbar den Bürgerinnen und Bürgern zugute. Nicht zuletzt stärken sie das Vertrauen in die Notwendigkeit eines vereinten Europa.“
Die am 12. September vom Europäischen Parlament in 1. Lesung behandelte Richtlinie zielt darauf ab, dass für alle Opfer die gleichen Rechte in Strafverfahren gelten. Weiterhin wird die Richtlinie Mitgliedstaaten verpflichten, zu gewährleisten, dass Opfer und ihre Familienangehörigen leichten Zugang zu kostenfreien und vertraulichen Opferhilfsdiensten bekommen. Opfer sollen in die Lage versetzt werden, aktiv an allen Gerichtsverhandlungen teilzunehmen - in einer Sprache, die sie verstehen. Verdolmetschung und Übersetzungsdienste müssen dafür zur Verfügung gestellt werden. In der EU werden jedes Jahr ungefähr 75 Millionen Menschen Opfer eines Verbrechens.