Einkommensrunde 2018 mit Bund und Kommunen

Ergebnis endgültig zugestimmt - Redaktionsgespräche aufgenommen

Die in der Einkommensrunde 2018 mit Bund und Kommunen vereinbarte Erklärungsfrist zur Annahme des Ergebnisses ist am 15. Juni 2018 abgelaufen. Alle Parteien haben dem Tarifergebnis zugestimmt.

Der dbb und die Arbeitgeber aus Bund und Kommunen haben bereits seit Anfang Juni erste Gespräche über die abzuschließenden Änderungstarifverträge zur Umsetzung der Tarifeinigung vom 18. April 2018 geführt. Es wurden erste Entwürfe von bislang 14 Änderungstarifverträgen inhaltlich in Augenschein genommen und behandelt. Darunter befinden sich die Regelungen zur einmaligen Sonderzahlung 2018 für Beschäftigte in den Entgeltgruppen 1 bis 6, S 2 bis S 4 sowie P 5 und P 6 ebenso wie die Entgelttabellen ab März 2018, ab März beziehungsweise ab April 2019 sowie ab März 2020, die Erhöhungen der sonstigen Entgeltbestandteile im Volumen von 7,5 Prozent bis zum März 2020 und die Anhebungen der Ausbildungsentgelte jeweils zum März 2018 und 2019 um insgesamt 100 Euro.

Entgeltregelungen abgestimmt

Zu den Entgeltregelungen und insbesondere über die drei Anhebungsschritte zur neugestalteten Zieltabelle 2020 nach dem Allgemeinen Teil des TVöD konnte bereits weitestgehende Übereinstimmung mit den Entwürfen der Arbeitgeber festgestellt werden. Manche Detailfrage ist aber auch hierbei noch abzustimmen. Schwierigkeiten bereitet hingegen noch die rechtssichere Umsetzung einiger Änderungen im Mantelrecht, wie die Einigung in Potsdam, im Krankenhausbereich den Zusatzurlaub bei Wechselschichtarbeit zum 1. Januar 2019, zum 1. Januar 2020 und zum 1. Januar 2021 jeweils um einen zusätzlichen Urlaubstag zu erhöhen.

Über diese und weitere Fragen, wobei inhaltlich zwischen dbb und den Arbeitgebern kein Dissens besteht, werden die Tarifvertragsparteien die Redaktionsgespräche fortsetzen.

 

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