• Gespräch zur Erschwerniszulagenverordnung
    dbb Fachvorstand Beamtenpolitik und stellvertretender dbb Bundesvorsitzender Hans-Ulrich Benra, RD Boris Franßen-de la Cerda, Referatsleiter D3 im Bundesministerium des Innern (BMI), Dr. Meyer, Referentin im Referat D3 BMI, Hans Eich (BDZ), Mitglied im Hauptpersonalrat des BMI sowie Heiko Teggatz, 1. stellv. Bundesvorsitzender der DPolG Bundespolizeigewerkschaft (von links).

Erschwerniszulagenverordnung: Verbesserungen erreicht

Der dbb hat Stellung zum Entwurf einer Elften Verordnung zur Änderung der Erschwerniszulagenverordnung genommen, der einige Erweiterungen, Neubewertungen und Umstrukturierungen von Erschwerniszulagen vorsieht. Der Stellvertretende dbb Bundesvorsitzende und Fachvorstand Beamtenpolitik Hans-Ulrich Benra begrüßte bei einem Beteiligungsgespräch am 15. Februar 2017 im Bundesministerium des Innern unter anderem die Schaffung einer Zulage für den Zollvollzugsdienst beim Umgang mit kontaminierten Gegenständen. Damit werde eine langjährige Forderung des dbb umgesetzt, so Benra, der zugleich die fehlende Einbeziehung der Polizeivollzugskräfte bedauerte.

Positiv bewertete Benra die Erweiterung der Zulage für besondere Einsätze um eine Verwendung von Beamtinnen und Beamten in der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit plus (BFE+) der Bundespolizei und eine Verwendung als überwiegend im Außendienst zur verdeckten Einsatz- und Ermittlungsunterstützung eingesetzter Operativtechniker in den Polizeibehörden und Sicherheitsdiensten des Bundes. Der dbb Vize und Fachvorstand Beamtenpolitik lobte überdies die Bereitschaft, die Belastungen der Ausbilder der Bundeswehrfeuerwehren durch die Schaffung einer Zulage anzuerkennen.

Kritisch sieht der dbb die unterlassene Erhöhung und fehlende Dynamisierung zentraler Zulagentatbestände: „Durch eine Kopplung der starren Zulagen an die Besoldungserhöhungen kann vermieden werden, dass eine kontinuierliche Entwertung durch den Anstieg der Lebenshaltungskosten stattfindet“, so Benra.

Die Erhöhung der dynamischen Zulagen für den Dienst zu ungünstigen Zeiten durch das Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2016/2017 konnte nur ein erster Schritt sein, nachdem Jahrzehnte keine spürbaren monetären Zuwächse erfolgten. „Der Entwurf lässt hier ein deutliches Zeichen vermissen.“

 

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