Bundesfernstraßenreform

Erste Fortschritte bei Entgeltordnung für Autobahn GmbH des Bundes

Die Entgeltordnung für die Beschäftigten der Autobahn GmbH des Bundes nimmt erste Konturen an. Bei der zweiten Verhandlungsrunde zwischen dbb und Bundesverkehrsministerium wurden am 13. Februar 2019 in Berlin erste Fortschritte erzielt.

„Wir haben viel geschafft“, fasste dbb Verhandlungsführer Volker Geyer, stellvertretender Bundesvorsitzender und Fachvorstand für Tarifpolitik, zusammen, nachdem die Verhandlungen zur neuen Entgeltordnungen zwischenzeitlich kurz vor dem Abbruch gestanden hatten. Nach einem zähen und schwierigen Auftakt hatte die Arbeitgeberseite dann ein Angebot vorgelegt, das auf die grundlegenden dbb Forderungen zur Eingruppierung einging: Ausgebildete Straßenwärter ebenso wie Beschäftigte im Werkstattbereich mit entsprechender Berufsausbildung und Tätigkeit werden in die Entgeltgruppe 6 als Eckeingruppierung eingruppiert. Darauf aufbauend erfolgt die Eingruppierung insbesondere bei hochwertigen Arbeiten in die Entgeltgruppe 7 und bei besonders hochwertigen Arbeiten in die Entgeltgruppe 8. Weitere Funktionsmerkmale auch für höhere Eingruppierungen sind noch auszuverhandeln. Zudem soll eine verbesserte und nach oben durchlässige Eingruppierung von Meistern, Technikern und Ingenieuren geschaffen werden, die dann auch Beschäftigte erfasst, die keine einschlägige Berufsausbildung haben.

Mantel- und Überleitungsfragen noch vollkommen ungeklärt

Die dbb Verhandlungskommission mit Vertretern der Fachgewerkschaften VDStra., komba gewerkschaft und BTB bewertete das Angebot zur Eckeingruppierung von Straßenwärtern und Werkstattbeschäftigten als „wichtiges Signal, um endlich Klarheit über ein angemessenes Eingruppierungsniveau für die künftigen Beschäftigten der Autobahngesellschaft in den Bereichen Planung, Bau, Betrieb sowie Unterhaltung insgesamt zu erreichen“. dbb Verhandlungsführer Geyer ermahnte die Arbeitgeberseite gleichwohl, „dass es weitergehen muss. Zügige Verhandlungen und klare, positive Ergebnisse sind jetzt notwendig, um einen überzeugenden Tarifvertrag für die künftigen Beschäftigten der Autobahn GmbH des Bundes zu schaffen“, so Geyer. Die Verhandlungen werden am 18. März 2019 in Berlin fortgesetzt. Bis dahin wird in einer gemeinsamen Fachgruppe an einem möglichst einigungsfähigen Tariftext zur Eingruppierung gearbeitet. „Auch wenn es am 18. März 2019 zu einer Einigung über eine Entgeltordnung kommt, bleibt dennoch ein weiter Weg bis zu einem umfassenden Tarifabschluss mit der Autobahn GmbH des Bundes, weil noch die gesamten Fragen des Mantel- und Überleitungsrechts sowie zur Regelung von Zulagen und Zuschlägen für die Beschäftigten zu verhandeln sind“, stellte Geyer klar.

 

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