Nordrhein-Westfalen

Finanzminister will in die Pensionskasse greifen

Anlässlich einer Ausschussanhörung im Landtag über den Personalhaushalt 2024 am 18. Oktober 2023 hat der DBB NRW die Pläne des Finanzministers zum Griff in die Pensionskasse zurückgewiesen und einen Alternativvorschlag gemacht.

Den Beamtinnen und Beamten fehle jedes Verständnis dafür, im Rahmen eines Änderungsgesetzes zum Pensionsfondsgesetz die Abschöpfung der Gewinne aus dem Pensionsfonds weit vor dem Höchststand der Pensionsausgaben im Jahr 2028 vorzunehmen, hieß es vom dbb Landesbund. Kritik gab es auch an der geplanten Streichung weiterer Zuführungen durch das Land. Zwar soll hierdurch der Kapitalstock unangetastet bleiben, dieser werde aber laufend durch die hohe Inflation substanziell entwertet und immer weniger auskömmlich.

Anlass dieser Gesetzesinitiative zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann laut Roland Staude, 1. Vorsitzender des DBB NRW, nur die gegenwärtige Haushaltssituation des Landes Nordrhein-Westfalen sein und nicht die Entwicklung der Pensionsausgaben. Nach Auffassung des DBB NRW diskreditiert bereits die Wortwahl der Pensionsausgaben als „Pensionslasten“ die Lebensleistung der Beamtinnen und Beamten sowie der Versorgungsempfängerinnen und -empfänger.

Der DBB NRW habe zwar grundsätzlich Verständnis dafür, dass zur – teilweisen – Deckung der Pensionsausgaben Mittel aus dem hierfür gebildeten Pensionsfonds entnommen werden. Die Art und Weise sowie der Zeitpunkt müssten aber generationengerecht und nachhaltig sein. Dies gewährleistet das derzeit geplant Entnahmegesetz nicht.

Der DBB NRW schlägt daher zur passgenauen Finanzierung und zukunftssicheren Absicherung der Pensionsausgaben ein „Pensionsausgabensicherungssystem (PASS)“ mit dem Ziel vor, nach der aktiven Zeit für die Beamtinnen und Beamten einen Kostendeckungsgrad der Pensionen von 70 Prozent sicherzustellen.

Für die Finanzierung von „PASS“ schlägt der DBB NRW folgendes Verfahren vor: Durch den strukturell bereits erbrachten Eigenanteil der Beamtinnen und Beamten und Versorgungsempfangenden an der ehemaligen Versorgungsrücklage durch dauerhaften Verzicht auf 1,6 Prozent der Besoldung und Versorgung, in Summe etwa 700 Millionen Euro jedes Jahr; die Einsparungen des Landes durch Absenkung des Versorgungsbetrages von 75 Prozent auf 71,75 Prozent, in Summe 3,25 Prozentpunkte, sowie einer Zweckgebundenheit eines Teils der nichtverausgabten Personalkosten aus den rund 26.000 unbesetzten Stellen im öffentlichen Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen.

Der DBB NRW verweist bei der Finanzierung von „PASS“ insbesondere auf die im Entwurf des Landeshaushaltes für 2024, wie auch bereits in den vergangenen Jahren, bereits fest eingestellten Finanzmittel für rund 26.000 unbesetzte Personalstellen. Dem Land gelinge es offenbar seit Jahren nur unzureichend, sich gegen die Konkurrenz der Privatwirtschaft im Kampf um die besten Köpfe durchzusetzen, um dringend benötigtes Fachpersonal für den Landesdienst zu gewinnen. Nach Ansicht des DBB NRW droht dem Land hierdurch nicht nur ein personalwirtschaftlicher Kollaps, sondern auch durch den ausbleibenden Wissenstransfer ein Verlust an fachpraktischen Erfahrungen ungeahnten Ausmaßes.

 

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