Beamtinnen und Beamte des Bundes
Gesetzesentwurf zu Disziplinarrecht „leider eine Verschlimmbesserung“
Statt Disziplinarverfahren gegen Beamtinnen und Beamte zu beschleunigen, werden sie durch eine geplante Reform noch länger und umständlicher, warnt der dbb.
„Aktuell besteht der Prozess aus dem behördlichen Disziplinarverfahren und einem bis zu drei Stufen langen gerichtlichen Instanzenzug. Mit dem Entwurf käme jetzt noch ein behördliches Widerspruchsverfahren hinzu. Das eigentliche Ziel des Entwurfs ist es, verfassungsfeindliche Beamtinnen und Beamte schneller aus dem Dienst zu entfernen, was so nicht gelingen kann. Insofern haben wir es hier leider mit einer Verschlimmbesserung zu tun“, kritisierte der stellvertretende dbb Bundesvorsitzende Heiko Teggatz bei einer Anhörung im Deutschen Bundestag am 12. Juni 2023.
Für die geplante drastische Änderung des Rechts gebe es keinen nachvollziehbaren Grund. Teggatz: „Die Folge des neuen Entwurfs ist kein schnelleres Ausmustern verfassungsfeindlicher Beamtinnen und Beamten, sondern nur mehr Misstrauen in der Bevölkerung gegenüber den Beschäftigten. Und das obwohl es sich bei den anvisierten faulen Äpfeln um sehr seltene Einzelfälle handelt. Selbst laut der Gesetzesbegründung gab es 2021 nur 373 Disziplinarmaßnahmen, gleichbedeutend mit 0,2 Prozent der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten. Die Anzahl der Disziplinarklagen im gleichen Zeitraum betraf 25 Fälle oder 0,01 Prozent der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten. Es ist anzunehmen, dass es hier nicht ausschließlich um verfassungsfeindliche Handlungen ging, denn Disziplinarverfahren können auch wegen anderem Fehlverhalten eingeleitet werden. Selbstverständlich müssen wir mit allen Mitteln gegen Verfassungsfeindlichkeit vorgehen, diese Gesetzesänderung damit zu begründen, ist jedoch fernab der Realität.“
dbb fordert bundesweite Einheitlichkeit
Teggatz schlug vor, eine zentrale Stelle einzuführen, die die Ermittlungen bei entsprechenden Verfahren durchführt – wie es in Bayern bereits Gang und Gäbe ist. „Der dbb fordert, die Position des Bundesdisziplinaranwalts
wieder einzuführen. Dort können Fachleute die Ermittlungsverfahren sachkundig und effektiv bearbeiten. Sie haben das Wissen, wie ein solches Verfahren zügig und rechtsstaatlich durchgeführt werden kann.“
Außerdem fordert der dbb, dass das Disziplinarrecht bundeseinheitlich geregelt wird: „Die Bundesländer haben im Disziplinarrecht keine Vorgaben, lediglich der Verlust der Beamtenrechte ist im Beamtenstatusgesetz normiert. So wie das Strafgesetzbuch bundeseinheitliche Strafen festschreibt, braucht es auch bundeseinheitliche Regeln für das Disziplinarrecht. Auch in Sachen Einheitlichkeit der Ermittlungen ist der Bundesdisziplinaranwalt förderlich“, erklärte Teggatz.