Bundestagspetition:
Gesetzgebung für Tarifeinheit sofort einstellen
Die sofortige Einstellung der Arbeiten zur Gesetzgebung für die Tarifeinheit will die Petition Nr. 55245 an den Deutschen Bundestag erreichen: „Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Arbeiten zur Gesetzgebung für die Tarifeinheit sofort eingestellt werden“, lautet die Forderung der öffentlichen Sammeleingabe.
„Sollte nur noch die zahlenmäßig größte Gewerkschaft eines Betriebes die Verhandlungshoheit ausüben, würde die vom Grundgesetz garantierte Koalitionsfreiheit nicht nur einschränkt, sondern gänzlich ausgeschlossen werden“, heißt es in der Begründung der Petition. „Artikel 9 des Grundgesetzes legt fest, '…wonach für jedermann und für alle Berufe das Recht gewährleistet ist, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden'. Sollte die zahlenmäßig unterlegene Gewerkschaft in einem Betrieb, obwohl sie die betreffende Berufsgruppe mehrheitlich vertritt, nicht mehr das Recht zum Streik zum Durchsetzen der Interessen ihrer Mitglieder erhalten, würde das gegen alle demokratischen Regeln verstoßen. Der unterlegenen Gewerkschaft würde die Daseinsberechtigung entzogen.“
Nach Artikel 17 des Grundgesetzes hat jedermann das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an den Bundestag zu wenden. Die Behandlung dieser Eingaben obliegt dem Petitionsausschuss des Bundestags. Zur Erledigung einer Petition kann der Petitionsausschuss mittels einer Beschlussempfehlung für das Plenum des Bundestages beantragen, die Petition der Bundesregierung oder einem anderen Verfassungsorgan zu überweisen. Damit es eine Petition in die Einzelberatung und -abstimmung des Petitionsausschusses schafft, muss sie spätestens vier Wochen nach der Einreichung von mindestens 50.000 Unterstützern mitgezeichnet werden. Wird das Quorum von 50.000 Unterstützern erreicht, werden zudem ein Petent oder mehrere Petenten in öffentlicher Sitzung des Petitionsausschusses angehört.
Die Mitzeichnungsfrist für die Anti-Tarifeinheits-Petition läuft vom 11. November 2014 bis 9. Dezember 2014. Die Mitzeichnung kann schnell und unkompliziert via Internet erfolgen.