Bayern

Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst nimmt zu

Die Auswertung der Zahlen zu Gewalttaten gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst in Bayern zeigen einen drastischen Anstieg. „Jeder Fall von Gewalt ist einer zu viel“, sagt der Vorsitzende des Bayerischen Beamtenbundes (BBB) Rainer Nachtigall und fordert ein entschlossenes Vorgehen.

Die Anzahl der Gewalt-Vorfälle habe sich seit 2015 mehr als verdreifacht. „Wir gehen von mehr als drei strafrechtlich relevanten Taten pro Tag in Bayern aus – und das nur außerhalb des Polizeibereichs“, so Nachtigall. Staatsminister Albert Füracker hatte sich vergangene Woche in der Süddeutschen Zeitung zur Entwicklung von Gewalttaten gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst geäußert.

„Wir müssen hier entschlossen und geschlossen vorgehen“, verlangt der BBB-Chef. „Insbesondere die Zahlen außerhalb der Polizei müssen uns aufhorchen lassen. Stellt man nur auf die Werktage ab, haben wir im Schnitt pro Arbeitstag deutlich über drei Vorfällen, die zur Anzeige gebracht wurden. Die Steigerung erfordert konsequentes Einschreiten. Die Beschäftigten müssen so gut wie möglich geschützt werden.“

Mit dem gemeinsam mit dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen erarbeiteten Gewaltschutzprogramm habe man eine hervorragende Grundlage geschaffen. Es müssen dringend notwendige Folgeschritte geprüft werden, um noch effektiver gegen Gewalt gegen Beschäftigte vorzugehen.

Dabei machen die angesprochenen Vorfälle gerade mal ein Zehntel aller anzeigefähigen Vorfälle im öffentlichen Dienst aus. 90 Prozent der Gewalttaten finden im Polizeibereich statt. Hier werden bereits seit Jahren Erhebungen durchgeführt, die gute Einblicke geben und auch weiteres Entwicklungspotenzial aufzeigen.

„Perspektivisch muss dafür gesorgt werden, dass eine reibungslose und unkomplizierte Erfassung dieser Straftaten nicht nur über interne Meldung stattfindet“, verlangt Nachtigall. Was bisher über Meldung per E-Mail etc. behördenintern stattfindet, könnte wesentlich leichter über das Setzen von Markern (z. B. Schlagworten, Schlüsselzahlen) im Rahmen der Anzeigenaufnahme geschehen. Damit ließen sich entsprechende Anzeigen leichter recherchieren und valider im Lagebild darstellen. Dann fließen Straftaten gegen Beschäftigte ohne weiteres in die Kriminalstatistik ein.

 

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