Nordrhein-Westfalen

Gleichstellungspolitik braucht neue Impulse

Im Gespräch mit Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstel-lung, hat der DBB NRW neue Impulse für die Gleichstellung gefordert. Dazu zählen auch die Arbeitssicherheit im Homeoffice und die Umsetzung des Paragrafen der Bundesarbeitszeitver-ordnung in NRW.

Das Arbeiten von zu Hause sei für viele Menschen sehr attraktiv, erklärte die Vorsitzende der Landesfrauenvertretung des DBB NRW Diana Wedemeier. Insbesondere für Mütter, da sie so die Betreuung ihrer Kinder weitaus besser mit ihrer beruflichen Tätigkeit unter „einen Hut“ bekommen – theoretisch. „Die Praxis gestaltet sich dann leider oft schwierig. Denn nicht jeder hat zu Hause einen gut ausgestatteten Arbeitsplatz. Auch über eine Kostenbeteiligung des Arbeitgebers muss spätestens dann geredet werden, wenn dieser im Hinblick auf die vermehrte Telearbeit Büroflächen abbaut und Kosten einspart. Ganz abgesehen vom Versicherungsschutz, der an die neuen Arbeitsformen anzupassen ist“, so Wedemeier.

Roland Staude, Chef des DBB NRW; machte in diesem Zusammenhang erneut auf das ganzheitliche Attraktivitätskonzept des dbb Landesbundes aufmerksam, das sich unter anderem für eine konsequente Umsetzung der Telearbeit stark macht. „Sowohl ‚Homeoffice‘ als auch ‚Mobiles Arbeiten‘ sind Graubereiche, die nicht eindeutig definiert sind. Deshalb ist die Telearbeit das einzig tragfähige Modell, da nur hier ein eindeutiger Rahmen für Arbeitssicherheit, Daten- und Gesundheitsschutz sowie eine adäquate technische Ausstattung gewährleistet sind.“

Auch in anderen Bereichen hinke NRW bezüglich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf dem Bund hinterher, erklärte Staude. So bietet Paragraf 3 der Arbeitszeitverordnung (AZVO) Bund den Beamtinnen und Beamten mit Kindern unter 12 Jahren beziehungsweise mit pflegebedürftigen Angehörigen bereits die Möglichkeit, ihre Wochenarbeitszeit auf Antrag um eine Stunde auf 40 Stunden zu verkürzen. Dies müsse auch in NRW möglich sein. Zumal die Erhöhung der Wochenarbeitszeit auf 41 Stunden ursprünglich nur ohnehin befristet erfolgen sollte. Staude: „Die Umsetzung des Paragrafen 3 AZVO Bund in NRW wäre eine kleine Maßnahme für die Landesregierung, mit der sie Ihre Wertschätzung zumindest für Teile der Bediensteten zum Ausdruck bringen könnte.“

 

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